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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1305539
16.12.2022|Projekt-ID 249346|Meldungsnummer 1305539|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 16.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Laboratory of Smart Environmental Sensing in Extreme Environments (SENSE),  zu Hdn. von Professeur Jérôme Chappellaz, Bâtiment GR - Station 2,  1015  Lausanne,  Schweiz,  E-Mail:  jerome.chappellaz@epfl.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Vice-présidence académique
VPA AVP-CP-ECO,  zu Hdn. von Jérôme Butty, BI A2 447 (Bâtiment BI) Station 7,  1015  Lausanne,  Schweiz,  E-Mail:  jerome.butty@epfl.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

18.01.2023
Bemerkungen: - Alle Fragen betreffend das Pflichtenheft und die Ausschreibung müssen schriftlich gestellt werden (E-Mail or Simap Forum).
- Nach Ablauf der oben erwähnten Frist wird nicht mehr auf die Fragen eingegangen.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 25.01.2023 Uhrzeit: 23:59

1.5 Datum der Offertöffnung:

31.01.2023, Bemerkungen:  Datum später zu bestätigen. Die Öffnung geschieht ohne Lieferanten.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Zwei vollständige Instrumente zur Quantifizierung einiger gelöster Gase in-situ

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

2228-23862

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:  alle Lose

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die EPFL beabsichtigt, zwei vollständige Instrumente zur Quantifizierung einiger gelöster Gase in-situ.
Die Ausrüstung wird für modernste Forschung im Bereich der Biogeochemie von Treibhausgasen in extremen Umgebungen eingesetz :
Analyse von Treibhausgasen in aquatischen Umgebungen wie polaren Ozeanen und Gebirgsflüssen und -seen gelöst sind, um ihre räumliche und tiefe Verteilung auf feiner Skala zu charakterisieren und ihren Ursprung und Verbleib besser einzugrenzen,
Schwerpunkt auf Methanemissionen vom Meeresboden und der Oxidation entlang der Wassersäule im Zusammenhang mit der Gashydratdissoziation in der Arktis; Charakterisierung des Produktionsursprungs von gelöstem Methan durch kombinierte In-situ-Messungen von gelöstem Methan, Ethan und der Kohlenstoffisotopenzusammensetzung von Methan,
Schwerpunkt auf Nitrifikation und Denitrifikation in der Wassersäule durch detaillierte In-situ-Messungen von gelöstem Distickstoffoxid.

2.7 Ort der Lieferung

Siehe Pflichtenheft.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Siehe Pflichtenheft.

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Angebote sind nur für beide Lose möglich. Teilangebote sind nicht zulässig.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Siehe Pflichtenheft.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine.

3.3 Zahlungsbedingungen

Siehe Pflichtenheft.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Siehe Pflichtenheft.

3.5 Bietergemeinschaft

Ausgeschlossen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Französisch, Englisch
Sprache des Verfahrens: Englisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

4 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Englisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Unterlagen sind durch http://www.simap.ch verfügbar.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Siehe Pflichtenheft.

4.3 Begehungen

Keine.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
- Interessierte Firmen müssen an die http://www.simap.ch Adresse sich anmelden und das Pflichtenheft mit den Beilagen selbst erhalten (download).
- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
- Um die Aktualität der Information und gleiche Behandlung der Anbieter zu gewährleisten, werden nur jene Offerte bei der Beurteilung berücksichtigt, welche nach der Veröffentlichung der Ausschreibung auf dem Server http://www.simap.ch einlangen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.