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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1305703
06.01.2023|Projekt-ID 249381|Meldungsnummer 1305703|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Ost, Team 4,  zu Hdn. von Herr René Batschelet, Vulkanplatz 11,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  rene.batschelet@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Projektwettbewerb Ausbau Bahnhof Wädenswil

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gruner Schweiz AG, Thurgauerstrasse 80,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 13'098'430.55 ohne MWSt.
Bemerkung: Bereinigte Honorarsumme. Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der erforderlichen Bewilligungen sowie Kreditfreigabe der SBB AG.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf Art. 16 VöB bzw. Art. 21 Abs. 2 lit. i BöB wird der Folgeauftrag der Gewinnerin des Wettbewerbs "Projektwettbewerb Ausbau Bahnhof Wädenswil" Meldungsnummer 1189149 vom 18.11.2021 freihändig zugeschlagen.

Betreffend Veröffentlichung der Wettbewerbsgewinnerin siehe Meldungsnummer 1293685 vom 11.11.2022.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.01.2023

4.4 Sonstige Angaben

Die Planergemeinschaft (PG) ist wie folgt zusammen gesetzt:

Gruner Schweiz AG, 8050 Zürich (Federführung)
Boegli Kramp Architekten AG Architekten BSA SIA SWB, 1700 Fribourg
Klötzli Friedli Landschaftsarchitekten AG, 3006 Bern
Sauber+Gisin Engineering AG, 8058 Zürich

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.