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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1306249
20.12.2022|Projekt-ID 249520|Meldungsnummer 1306249|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Tiefbau, Entfelderstrasse 22,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  062 835 35 60,  E-Mail:  ausschreibungen.atb@ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

GVK Raum Baden und Umgebung; Fachplaner Stadt- und Freiraum; Phase Richtplanverfahren - Nachtrag zu einem bestehenden Auftrag gemäss Art. 21 Abs. 2e IVöB
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Aufgabe des Mandats Stadt- und Freiraum ist es, übergeordnet die wichtigen Entwicklungsachsen und Raumtypen - in Anlehnung an die bisherigen Arbeiten 2017-2019 zum Raum Baden - zu überprüfen und zu vertiefen. Für ausgewählte Flächen werden im nächsten Arbeitsschritt Entwicklungsschwerpunkte und Massnahmen erarbeitet. Es sind etappenweise Inputs in den ab jetzt deutlich partizipativeren Prozess einzubringen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SKK Landschaftsarchitekten AG, Lindenplatz 5,  5430  Wettingen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 207'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Im Juli 2016 wurden die Planungarbeiten "Richtplanverfahren, Vertiefungsstudien Los Baden (Gesamtleitung und Vertiefungsarbeiten) im Raum Baden-Wettingen" im Rahmen der Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) und nachmaligen Regionalen Gesamtverkehrskonzept rGVK OASE 2040 gemäss SubmD nach GATT/WTO öffentlich ausgeschrieben. Das Mandat Stadt- und Freiraum im Speziellen wurde im Jahr 2017 freihändig vergeben.
Ziel war, die Planungsarbeiten des rGVK schlussendlich mit einem Richtplan-Eintrag des Konzepts bzw. wichtiger Strassen- und Velo-Elemente auf Stufe Festsetzung abzuschliessen. Der Grosse Rat hat schliesslich die Elemente mit seinem Beschluss im Mai 2021 nur auf Stufe Zwischenergebnis im Richtplan eingetragen. Damit wurde das BVU beauftragt das ganze Konzept, also auch das Thema Stadt- und Freiraum" in Abstimmung mit der Weiterentwicklung des Gesamtverkehrskonzepts aus Richtplan-Verfahrenssicht zu vervollständigen und abzuschliessen.
Die SKK Landschaftsarchitekten AG hat sich in den Jahren 2017-2019 dank den Arbeiten zur Vertiefungsstudie Stadt- und Freiraum zum rGVK Ostaargau (Raum Baden) ein umfassendes Wissen angeeignet und sich gut in das bestehende Planerteam integriert. Aufgrund der Team- und Auftragskonstellation sowie der technischen Besonderheit einer zeitnah nötigen, effizienten Vermittlung und Einbringung der bisherigen Erkenntnisse aus der vorangehenden Phase "Vertiefungsstudie Stadt- und Freiraum" in den deutlich partizipativeren Prozess, gibt es für diesen Auftrag keine angemessene Alternative.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.12.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.