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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1306403
20.12.2022|Projekt-ID 245623|Meldungsnummer 1306403|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Einfach Wohnen (SEW)
Beschaffungsstelle/Organisator: HSSP AG,  zu Hdn. von Tanja Jackschath, Affolternstrasse 56,  8050  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  tanja.jackschath@hssp.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach; BKP 213.2 Unterkonstruktion Photovoltaikanlage
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau eines Wohnbauprojektes mit Gewerbeeinheiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45211000 - Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser,
45223220 - Rohbauarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 2132 - Stahlkonstruktionen
Normpositionen-Katalog (NPK): 320 - Stahlbauarbeiten,
321 - Montagebau in Stahl

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Iromet AG, Industriestrasse 2,  6055  Alpnach Dorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 229'921.40 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.10.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Zürich
Meldungsnummer 1291199

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.12.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.