Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.12.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO,
zu Hdn. von
Projekt "Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessment", Guisanplatz 1,
CH 3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessment
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die armasuisse beschafft im Auftrag der Gruppe Verteidigung (Gruppe V), dem Generalsekretariat VBS (GS-VBS), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sowie dem Bun-desamt für Sport (BASPO) externe Auswahl-, Entwicklungs- und Standortassessments.
-
Los-Nr:
1
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79633000 - Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung, | | 79635000 - Bewertung von Stellenbewerbern vor der Einstellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: cedac - entwicklung assessment beratung ag, Effingerstrasse 4,
3011
Bern,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'507'471.40
bis 3'555'392.40
mit MWSt.7.7%
- Name: MPW Beratungsteam AG, Limmatquai 76,
8001
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 2'507'471.40
bis 3'555'392.40
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firmen cedac AG und mpw AG haben nach Erfüllung der Eignungskriterien und Leistungsanforderungen sowie der Bewertung aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.08.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1258627
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.12.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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