Berichtigung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SH
23.12.2022 Publikationsdatum Simap: 23.12.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Stadt Schaffhausen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Schaffhausen vertreten durch das Hochbauamt,
zu Hdn. von
Patrick Meyer, Münstergasse 30,
8200
Schaffhausen,
Schweiz,
E-Mail:
patrick.meyer@stsh.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Werkhof SH Power Schweizersbild, Generalunternehmer-Submission
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Neubau Werkhof SH Power, Generalunternehmer-Leistungen:
Neubau Bürogebäude, Werkhalle, Aussenlager und Umgebungsarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2159083
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45213150 - Bau von Bürogebäuden, | | 45213252 - Bau von Werkstätten, | | 45213000 - Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 1 - Vorbereitungsarbeiten,
| | 2 - Gebäude,
| | 4 - Umgebung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
16.12.2022
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 10.01.2023 Neu: 20.01.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Obergericht, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und - soweit möglich - beizulegen.
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