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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1306615
23.12.2022|Projekt-ID 249207|Meldungsnummer 1306615|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SH  23.12.2022
Publikationsdatum Simap: 23.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Stadt Schaffhausen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Schaffhausen
vertreten durch das Hochbauamt,  zu Hdn. von Patrick Meyer, Münstergasse 30,  8200  Schaffhausen,  Schweiz,  E-Mail:  patrick.meyer@stsh.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Werkhof SH Power Schweizersbild, Generalunternehmer-Submission

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Neubau Werkhof SH Power, Generalunternehmer-Leistungen:
Neubau Bürogebäude, Werkhalle, Aussenlager und Umgebungsarbeiten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

2159083

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45213150 - Bau von Bürogebäuden,
45213252 - Bau von Werkstätten,
45213000 - Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem Transportwesen,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 1 - Vorbereitungsarbeiten,
2 - Gebäude,
4 - Umgebung

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   16.12.2022

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 10.01.2023
Neu: 20.01.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Obergericht, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und - soweit möglich - beizulegen.