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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1306991
21.12.2022|Projekt-ID 249737|Meldungsnummer 1306991|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.12.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul-Scherrer-Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul-Scherrer-Institut,  zu Hdn. von Tibor Bütler, Einkauf (OVGA/221),  5232  Villigen,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 310 59 39,  Fax:  +41 56 310 29 14,  E-Mail:  tibor.buetler@psi.ch,  URL www.psi.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gewinderollenschraubtrieb für SLS 2.0 Speicherring

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34321000 - Achsen und Getriebe,
42140000 - Zahnräder, Getriebe- und Antriebselemente,
42141000 - Stirnradgetriebe, Getriebe- und Antriebselemente

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rollvis SA, Chemin du Pont-du-Centenaire 136,  1228  Plan-les-Ouates,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 694'708.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma ROLLVIS SA, da sie als einzige Firma die Kombination von spielfreiem
Gewinderollenschraubantrieb mit niedriger Steigung und Leichtgängigkeit anbietet. Diese Kombination wurde durch
Prototypen geprüft und erfüllt als einzige wirtschaftliche Lösung die Anforderungen an Spielfreiheit, Leichtgängigkeit
und Steigung.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.12.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.