Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.12.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG, Immobilien Facility Management
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG, Immobilien Financen und Beschaffung,
zu Hdn. von
Beer Natalya, Trüsselstrasse 2,
3000
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
natalya.beer@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wartung massgefertigte Modultoiletten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Dienstleister erbringt Wartungsleistungen an spezialangefertigten Modultoiletten für eine maximale Dauer von 5 Jahren (Vertragsdauer 3 Jahre plus 2 Jahre Option).
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50700000 - Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Dipl. Ing. Fierz GmbH, Industriestrasse 12,
8192
Glattfelden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'518'950.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Modultoiletten wurden vom Anbieter in Erfüllung eines öffentlich vergebenen Auftrags spezifisch für die SBB entwickelt und deren Wartung erfordert produktspezifische Fachkenntnisse und Material. Ein Anbieterwechsel für die zu erbringenden Wartungsleistungen wäre, wenn überhaupt möglich, mit erheblichem und unverhältnismässigem Aufwand verbunden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.12.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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