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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1307797
19.01.2023|Projekt-ID 249931|Meldungsnummer 1307797|Wettbewerbe

Wettbewerb

Publikationsdatum Simap: 19.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau,  zu Hdn. von Vanessa Joos, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  staedtebau@win.ch

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

Stadt Winterthur
Amt für Städtebau,  zu Hdn. von Vanessa Joos, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  staedtebau@win.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

07.04.2023

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 23.02.2023  Uhrzeit: 16:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften :   Projektabgabe:
20. Juli 2023 (Pläne und Unterlagen)
03. August 2023 (Modelle)
Abgabezeit und -ort gemäss Wettbewerbsprogramm

1.5 Typ des Wettbewerbs

Projektwettbewerb

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Art der Wettbewerbsleistung

Architekturleistung

2.2 Projekttitel des Wettbewerbes

Sanierung und Erweiterung Turnhalle Ausserdorf, Winterthur

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
292 - Bauingenieur,
293 - Elektroingenieur,
294 - HLK-Ingenieur,
296 - Landschaftsarchitekt

2.5 Projektbeschrieb

Die erste Turnhalle von Wülflingen ging als Siegerprojekt aus einem Wettbewerb im Jahr 1923 hervor. Der Architekt Kasimir Kaczorowski plante das 1925 eröffnete Gebäude.
Die Turnhalle steht südwestlich des 1897–1898 nach Plänen des Winterthurer Architekten Georg Schulthess-Stolz im spätklassizistischen Stil errichteten Schulhauses Ausserdorf.
Die Turnhalle sowie das Schulhaus Ausserdorf sind im kommunalen Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur und im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit dem höchsten Erhaltungsziel A aufgeführt. Nun soll das Areal im Rahmen der bevorstehenden Gesamtsanierung des Turnhallengebäudes erweitert und die Turnhalle für die nächsten 30 bis 40 Jahre ertüchtigt werden. Das Schulhaus Ausserdorf verfügt noch nicht über eine angeschlossene schulergänzende Betreuung. Diese soll zukünftig auch auf dem Grundstück der Schulanlage Ausserdorf angeboten werden. Die Wohnliegenschaft an der Wieshofstrasse 65 soll hierfür erweitert oder, gut begründet, durch einen Neubau für die schulergänzende Betreuung ersetzt werden. Durch die geplanten Massnahmen wird das Ensemble «Schulanlage Ausserdorf» aus Schulhaus und Turnhalle an der Ecke Wieshof-/ Wolfbühlstrasse ein neues Gesicht erhalten.

2.6 Realisierungsort

Winterthur

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Realisierungstermin

Beginn 01.01.2025

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Entscheidkriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Kosten: Keine

3.14 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?

Nein

4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?

Ja
Betrag: 6'000.00

4.12 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.