Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 16.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management,
zu Hdn. von
Kristina Milojevic, Bleichemattstrasse 31, Postfach,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 34 02,
E-Mail:
kristina.milojevic@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 10.02.2023
- Bemerkungen: Sind nach Auffassung der Anbieterin Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis bzw. Technische Spezifikation enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen.
Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich mittels Formular «02_Anbieterinnenfragen_und_Antworten.docx» bis zum oben genannten Termin an die E-Mail Adresse gemäss Kapitel 1.2 entgegengenommen. Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen zugesandt, welche die Ausschreibungsunterlagen über SIMAP bezogen haben. Die Fragesteller bleiben anonym. Den Anbietenden obliegt es, bis zum Zuschlag unter der E-Mail-Adresse, die sie für die Anmeldung bei SIMAP verwendet haben, erreichbar zu sein, z.B. für Mitteilungen der Vergabestelle.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 17.03.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist physisch (in Papierform), vollständig, unterzeichnet und fristgerecht einzureichen.
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Angebote müssen per A-Post oder PostPac Priority und eingeschrieben versandt werden. Die Versandbestätigung inkl. Tracking Nummer ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per E-Mail (kristina.milojevic@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zukommen zu lassen. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per E-Mail (kristina.milojevic@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. Angebote welche mit einem privaten Dienstleister (UPS, DHL, FEDEX, etc.) gesendet werden, müssen bis spätestens zur Frist für die Einreichung des Angebotes eingegangen sein. Angebote die später oder beschädigt (z.B. durch Zollbehörden) eintreffen, werden nicht berücksichtigt. Angebote dürfen nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort bei Swissgrid entgegengenommen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote können von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen werden. Die Sendung mit sämtlichen Unterlagen ist mit der folgenden Aufschrift zu kennzeichnen: Angebot «214340 – UW Fällanden – EB» ––– NICHT ÖFFNEN –––
1.5 Datum der Offertöffnung:- 24.03.2023, Ort:
Aarau, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Es wird Protokoll geführt.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- UW Fällanden (ZH) - Eigenbedarf
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 214340
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, | | 31230000 - Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen, | | 31210000 - Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen, | | 31154000 - Unterbrechungsfreie Stromversorgung, | | 31400000 - Akkumulatoren und Batterien, | | 45315300 - Stromversorgungsanlagen, | | 45315600 - Niederspannungsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Projektkoordination, Engineering, Fabrikation und Beschaffung, Lieferung und Dokumentation von Material und (Haupt-)komponenten, Montage und Verkabelung, Inbetriebsetzung/Inbetriebnahme, Schulung von Bedienpersonal und Enddokumentation. Siehe C und E Dokumente.
2.7 Ort der Lieferung- Unterwerk Fällanden
Gemeinde Fällanden, Kanton Zürich
Weitere Informationen finden sich in Dokument C100.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 19.05.2023, Ende: 31.05.2030
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Im Rahmen der angefragten Optionen
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Optionen gemäss den Dokumenten C100 und D
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1: Preis
Gewichtung 50%
ZK2: Auftrags- und Risikoanalyse
Gewichtung 25% ZK3: Schlüsselpersonen
Gewichtung 20% ZK4: Nachhaltigkeitsbestrebungen
Gewichtung 5% Erläuterungen:
Anbieter, welche für das ZK2 nicht mindestens die Note 2 (bei Maximalnote 5) erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Siehe Verfahrensanweisung.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Teilangebote sind nicht zugelassen.
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss Vertragsentwurf
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Anbieterin trägt sämtliche Kosten, die mit der Erstellung des Angebotes in Zusammenhang stehen.
Das Submissionsverfahren kann aus den im Gesetz genannten Gründen, z.B. wegen fehlenden Wettbewerbs, entschädigungslos abgebrochen werden. Weiter behält sich der Besteller das Recht vor, das Submissionsverfahren entschädigungslos abzubrechen, wenn die nötigen behördlichen Bewilligungen wie Konzessionserteilung, Baubewilligungen oder die internen Organe die finanziellen Mittel nicht sprechen oder keine Genehmigung erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedenfalls nach Erhalt der Baubewilligung. Das Angebot mit sämtlichen Dokumenten muss unter Berücksichtigung sämtlicher in der Schweiz zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards, wie Normen, Richtlinien etc. (IEC / SIA / SNV oder gleichwertige) ausgearbeitet werden. Sämtliche Bezüger der Ausschreibungsunterlagen sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Sämtliche vom Besteller zur Verfügung gestellten Projektgrundlagen stehen im geistigen Eigentum des Bestellers. Der Anbieter hat einen urheberrechtlichen Schutz an seinem Angebot. Der Besteller ist nur berechtigt, die darin enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren zu nutzen. Jede Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Die Angaben des Anbieters müssen an den in den Dokumenten dafür vorgesehenen Tabellen, Textfelder oder Abschnitten erfolgen. Querverweise auf Anhänge, andere Abschnitte in den Dokumenten oder zusätzliche Dokumente des Anbieters sind nicht zulässig, ausser wenn dies explizit durch die Beschaffungsstelle so gefordert wird. Inhalte, welche explizit nicht an den geforderten Stellen/Abschnitten eingefügt und in der geforderten Abgabeform abgegeben wurden, werden als «nicht beurteilbar» mit 0 Punkten bewertet. Vorbefassung und Vermeidung von Interessenskonflikten (gemäss Art. 11 lit. b und Art.14 Abs. 1 im BöB). Die Arge Axpo + CKW ist die für das vorliegende Projekt von Swissgrid mandatierte Planerin und war bei der Erstellung der Ausschreibungsspezifikation massgeblich beteiligt. Die Axpo Grid AG und CKW und die Konzerngesellschaften sind daher als Anbieterinnen und als Subunternehmer in der vorliegenden Ausschreibung nicht zugelassen. Mit der Einreichung eines Angebotes sowie Bestätigung und Erfüllung des EK3 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen bestätigt die Anbieterin folgendes: - Die Anbieterin oder deren Subunternehmen sind keine Konzerngesellschaften der Axpo oder CKW Gruppe und die Konzerngesellschaften der Axpo oder CKW haben auch in keiner Weise an der Angebotsstellung des Angebotes mitgewirkt. - falls die Anbieterin und/oder ihre Subunternehmer einen staatlichen und/oder teilöffentlichen Hintergrund hat (vollständige oder teilweise Finanzierung und/ oder Beteiligung durch einen Staat, den Bund, Kantone oder Gemeinden), bestätigt die Anbieterin und/oder ihre Subunternehmer das Vorhandensein einer gesetzlichen Marktbetätigungserlaubnis und die wettbewerbsneutrale, d.h. nicht quersubventionierte, Ausgestaltung ihrer Offerte - dass die Anbieterin keine unzulässigen Wettbewerbsabreden bei der Ausgestaltung dieser Offerte getroffen hat Sanktionenrecht: Die Anbieterin bestätigt ausserdem, dass sie die «Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» (SR 946.231.176.72) in der gegenwärtig bestehenden und künftigen Version einhält bzw. einhalten wird.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Vertragsentwurf
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Vertragsentwurf
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Verfahrensanweisung
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Subunternehmen sind zugelassen. Die Anbieterin kann für einzelne Teilarbeiten Subunternehmer oder Spezialistinnen und Spezialisten zuziehen, jedoch nicht für die Rolle der Projektleitung. Subunternehmer sind durch die Anbieterin zu beauftragen. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Anbieterin sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von deren Subunternehmern eingehalten werden.
Subunternehmer dürfen während des Verfahrens nicht geändert werden. Allfällige Änderungen können zum Ausschluss der Anbieterin führen. Die nachträgliche Beauftragung oder Austausch von Subunternehmern in der Realisierungsphase darf erst nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Swissgrid erfolgen. Swissgrid behält sich während der Ausführung das Recht vor, ohne Kostenfolge, auch nach Vertragsabschluss die geplanten Subunternehmer bei ungenügender Leistung abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist indessen zu begründen. Die Arbeiten dürfen nicht nochmals an einen weiteren Subunternehmer weitergegeben werden. Die Umgehung einer Beauftragung von Subunternehmern mittels Personalverleih ist nicht zulässig.
Es dürfen maximal 70% der Leistungen durch Subunternehmer ausgeführt werden. (Nicht als Subunternehmer gelten Konzerngesellschaften der Anbieterin oder Sublieferanten (Kaufvertrag)). Die Liste der Subunternehmer ist in der Lasche «Subunternehmer» im Angebotsformular E1 einzutragen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Referenzen des Unternehmers EK2: QM-System (ISO 9001) / UM-System (ISO 14001) / ASM-System (ISO 45001) oder vergleichbare Systeme EK3: Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen EK4: Erfüllung der zwingenden Anforderungen (Musskriterien) EK5: Akzeptanz des Vertrages und der AGBs
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies entspricht den definierten Ausnahmen in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 3 lit. b, Art. 22 Abs. 2 sowie Art. 23, jeweils VöB.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 16.01.2023
bis
17.03.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge (Ausgabe 2019) der Swissgrid AG
4.3 Begehungen- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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