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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1308381
05.01.2023|Projekt-ID 247002|Meldungsnummer 1308381|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG
Beschaffungsstelle/Organisator: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG,  zu Hdn. von Alban Uruqi, Sägeristrasse 24,  8152  Glattbrugg,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 809 56 00,  Fax:  +41 44 809 56 29,  E-Mail:  infrastruktur@vbg.ch,  URL www.vbg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Glattalbahn – Reinigung Haltestelleninfrastruktur
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Reinigungsleistungen an der Infrastruktur der Glattalbahn. Mehrheitlich betreffend Haltestelleninfrastruktur.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90600000 - Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen,
90910000 - Reinigungsdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: DBU Facility Services AG, Friedaustrasse 9,  8952  Schlieren,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 127'877.95 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1296181

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.12.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich. Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Die angefochtene Aus-schreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unter-zeichnen (§15 IVöB).