Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG
Beschaffungsstelle/Organisator: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG,
zu Hdn. von
Alban Uruqi, Sägeristrasse 24,
8152
Glattbrugg,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 809 56 00,
Fax:
+41 44 809 56 29,
E-Mail:
infrastruktur@vbg.ch,
URL
www.vbg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Glattalbahn – Reinigung Haltestelleninfrastruktur
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Reinigungsleistungen an der Infrastruktur der Glattalbahn. Mehrheitlich betreffend Haltestelleninfrastruktur.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90600000 - Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen, | | 90910000 - Reinigungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: DBU Facility Services AG, Friedaustrasse 9,
8952
Schlieren,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 127'877.95 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1296181
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.12.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich. Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Die angefochtene Aus-schreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unter-zeichnen (§15 IVöB).
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