Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Hombrechtikon
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Hombrechtikon Tiefbau- und Werkabteilung, Feldbachstrasse 12,
8634
Hombrechtikon,
Schweiz,
Telefon:
055 254 92 28,
E-Mail:
info.tw@hombrechtikon.ch,
URL
www.hombrechtikon.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Feldbach: Bauingenieurleistungen für die SIA-Teilphasen 41 (Ausschreibung), 51 (Ausführungsprojekt) und 52 (Ausführung) bis und mit 53 (Inbetriebnahme)
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: HOLINGER AG, Im Hölderli 26,
8405
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 460'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Begründung: § 10 Abs. 1 lit. c und f Submissionsverordnung (SubmV)
Nur die HOLINGER AG als bisherige Anbieterin von Bauingenieurdienstleistungen für das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Feldbach ist aufgrund der technischen Besonderheiten dieses komplexen Vorhabens in der Lage, die in den genannten Phasen noch erforderlichen Bauingenieurdienstleistungen zu erbringen. Es gibt keine angemessenen Alternativen, zumal ein Anbieterwechsel im jetzigen Zeitpunkt nicht nur mit erheblichen Projektrisiken, sondern auch mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.12.2022
4.4 Sonstige Angaben- Beschluss der Kommission Tiefbau und Werke
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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