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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1308461
11.01.2023|Projekt-ID 250212|Meldungsnummer 1308461|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baden AG,  zu Hdn. von Roger Waldmeier, Im Ergel 1,  5404  Baden,  Schweiz,  E-Mail:  roger.waldmeier@ksb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Analytisches System für klinische Chemie und Immunologie
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erweiterung analytisches System für klinische Chemie und Immunologie.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38432000 - Analysegeräte,
38434520 - Blutanalysegeräte,
38434580 - Immunoassay-Analysegeräte,
38434560 - Chemische Analysegeräte

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Roche Diagnostics Schweiz AG, Industriestrasse 7,  6343  Rotkreuz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'394'004.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf Art. 21, Abs. 2e IVöB muss die bestehende Lieferantin für die Erweiterung der bestehenden Anlage beauftragt werden. Ein Wechsel der Anbieterin würde aufgrund von Wirtschaftlichkeit sowie fehlenden Personal - Ressourcen zu erheblichen Mehraufwänden und Risiken führen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.01.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.