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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1308827
10.01.2023|Projekt-ID 247326|Meldungsnummer 1308827|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  10.01.2023
Publikationsdatum Simap: 10.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schulverwaltung Wattwil-Krinau
Beschaffungsstelle/Organisator: Informatik,  zu Hdn. von Projekt BCE 2023, Grüenaustrasse 7,  9630  Wattwil,  Schweiz,  Telefon:  -,  Fax:  -,  E-Mail:  schulgemeinde@wattwil.ch,  URL www.schulewattwil.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Client Endgeräte (BCE) 2023

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Partner/in-Evaluation und die Beschaffung von fabrikneuen Client Endgeräten. Es wird eine Ausstattungsvariante vorgegeben, welcher die Anbietenden zum Zweck der Vergleichbarkeit der eingehenden Offerten folgen müssen.
Lieferung von ca. 104 Stück Detachable, ca. 605 Stück mobile Computer, ca. 74 Stück Dockingstation, ca. 74 Stück Monitore, inklusive Transport und Dienstleistungen.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30213100 - Tragbare Computer,
30213200 - Tablettcomputer,
30237000 - Teile und Zubehör für Computer,
33195100 - Monitoren

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   17.11.2022
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1297459

3. Begründung

Im Rahmen des eingeleiteten offenen Vergabeverfahrens in oben erwähnter Angelegenheit ergab sich, dass der Auftrag hinsichtlich der zu beschaffenden Endgeräte insbesondere in Stückzahl und der technischen Gerä-teforderungen in wesentlichen Punkten abzuändern ist. Das Vergabeverfahren ist daher zu wiederholen.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.