Abbruch- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
10.01.2023 Publikationsdatum Simap: 10.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schulverwaltung Wattwil-Krinau
Beschaffungsstelle/Organisator: Informatik,
zu Hdn. von
Projekt BCE 2023, Grüenaustrasse 7,
9630
Wattwil,
Schweiz,
Telefon:
-,
Fax:
-,
E-Mail:
schulgemeinde@wattwil.ch,
URL
www.schulewattwil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Client Endgeräte (BCE) 2023
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Partner/in-Evaluation und die Beschaffung von fabrikneuen Client Endgeräten. Es wird eine Ausstattungsvariante vorgegeben, welcher die Anbietenden zum Zweck der Vergleichbarkeit der eingehenden Offerten folgen müssen.
Lieferung von ca. 104 Stück Detachable, ca. 605 Stück mobile Computer, ca. 74 Stück Dockingstation, ca. 74 Stück Monitore, inklusive Transport und Dienstleistungen.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30213100 - Tragbare Computer, | | 30213200 - Tablettcomputer, | | 30237000 - Teile und Zubehör für Computer, | | 33195100 - Monitoren |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
17.11.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1297459
3. Begründung- Im Rahmen des eingeleiteten offenen Vergabeverfahrens in oben erwähnter Angelegenheit ergab sich, dass der Auftrag hinsichtlich der zu beschaffenden Endgeräte insbesondere in Stückzahl und der technischen Gerä-teforderungen in wesentlichen Punkten abzuändern ist. Das Vergabeverfahren ist daher zu wiederholen.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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