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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1309187
13.01.2023|Projekt-ID 246551|Meldungsnummer 1309187|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Strassenregion I,  zu Hdn. von Daniel Bader, Rohrstrasse 45,  8152  Glattbrugg,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 257 91 05,  E-Mail:  daniel.bader@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Strasseninstandsetzung Mandachstrasse Niederhasli
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Belagsabbruch (lose) ca. 1’000 m3
Aushubarbeiten (fest) ca. 2’000 m3
Entwässerungsleitungen ca. 250 m
Kontrollschächte ca. 15 St.
Strassenabläufe ca. 25 St.
Ungebundene Gemische (lose) ca. 2’000 m3
Randabschlüsse ca. 2’500 m
Bituminöse Beläge ca. 2’400 to

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Keller-Frei AG, Hertistrasse 11,  8304  Wallisellen,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'549'738.50  bis  1'917'879.60   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.10.2022
Meldungsnummer 1294501

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.01.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.