Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N03, 080342, TUBÖ TUSI, Bözbergtunnel Erhöhung Tunnelsicherheit / Los 007 Lüftung - Leittechnik - Nachtrag
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ticos Engineering AG, Güterstrasse 6,
8245
Feuerthalen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 377'116.45 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB.
Die Grundbeschaffung wurde im offenen/selektiven Verfahren vergeben. Im Projekt sind (unvorhergesehene) Mehrleistungen erforderlich. Die Projektierungsarbeiten im (N03 / 080342, TUBÖ TUSI, Bözbergtunnel Erhöhung Tunnelsicherheit) bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten. (Aufgrund merklich späterer Realisierung der 2. Sanierungsetappe Bözberg (nächste UPlaNS > 2035) gegenüber den Detailprojekt-Randbedingungen und aufgrund der fehlenden Abluftredundanz als Abweichung zur Richtlinie 13001, muss eine Abluft-Bypasseinheit als Rückfallebene zum Frequenzumformer zur Risikominderung geliefert/installiert werden. Die Anpassungen an den Installationen sind anspruchsvoll und können nur vom gleichen Anbieter erarbeitet werden, weil nur er die Kenntnisse der konkreten Verhältnisse (Abläufe, Konzept, Systemaufbau) hat».). Es gibt keine Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten (Die aufzuwendenden Installations-/Materialpreise, deren Instruktion/Einführung, Sicherheitsschulungskosten und Begleitung vor Ort, sowie die Aufwendung für eine Neubeschaffung würde die angebotenen Nachtragsaufwendungen um ca. 50% übersteigen. Ein Anbieterwechsel würde daher zu substanziellen Mehrkosten führen.) bereiten. Und/oder: Die Mehrkosten eines Anbieterwechsels würden auf ca. > CHF 0.2 Mio. geschätzt, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.01.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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