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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1309627
13.01.2023|Projekt-ID 243977|Meldungsnummer 1309627|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Strassenregion IV,  zu Hdn. von Rolf Vaqué, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  +41432579400,  E-Mail:  tba.sr4@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Strassenregion IV, Grünpflegearbeiten 2023 – 2027 (Région routière IV, travaux d'entretien d'espaces verts 2023-2027)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Grünpflegearbeiten 2023 – 2027
Mäharbeiten: ca. 470'000 m2/Jahr
Heckenrückschnitt: ca. 115'000 m2/Jahr
Neophytenbekämpfung: ca. 500 h/Jahr
Los-Nr: 2
Kurze Beschreibung: Los 2 = A52 und A15/N15

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77310000 - Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: N.U.P Umweltpflegetechnik GmbH, Riedhofstrasse 159,  8408  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'818'848.35 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.11.2022
Meldungsnummer 1285185

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.01.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.