Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N06.40 IBB Gesigen Erneuerung Werkhof - Bauherrenunterstützung BHU
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Auftrag umfasst das Mandat für die Bauherrenunterstützung (BHU) für das Projekt IBB Gesigen Erneuerung Werkhof. Die
Leistungen des Auftrags beinhalten: allgemeine Unterstützung des Bauherrn im genannten Projekt sowie Unterstützung bei der Erarbeitung der Projektgrundlagen, im Beschaffungswesen, beim Controlling, beim projektgestützten Qualitätsmanagement und bei der fachlichen Begleitung des Projekts. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Angebotsunterlagen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: KONTUR PROJEKTMANAGEMENT AG, Museumsstrasse 10,
3005
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'299'933.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. a BöB:
Im offenen Verfahren erfüllte keine Anbieterin die gestellten Eignungskriterien.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.01.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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