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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1310263
19.01.2023|Projekt-ID 247410|Meldungsnummer 1310263|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  19.01.2023
Publikationsdatum Simap: 19.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland
Abteilung Grossbauprojekte,  zu Hdn. von Alex Brunner, Bruderholz,  4101  Bruderholz,  Schweiz,  E-Mail:  bau@ksbl.ch,  URL www.ksbl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Zentrale Produktion Gastronomie / BKP 211 Baumeisterarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Baumeisterarbeiten für die neue Grossküche (Zentralproduktion aller Speisen für das Kantonsspital Baselland am Standort Bruderholz).

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marti AG Basel, Güterstrasse 88,  4053  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 251'997.15 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.11.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1297803

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.01.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebend Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführerin oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.