Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
suzana.cufer@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Querung Grüze, Bauherrenvermesser
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats „Bauherrenvermesser“ sind folgende Hauptarbeiten:
- Koordinationsmandat über gesamtes Fach-/Leistungsspektrum - Planung/Umsetzung eines Beweissicherungskonzepts - Unterschiedliche Arten der Zustandserfassung an Liegenschaften und Grundstücken Erschütterungsmessungen - Geodätische Überwachung von Gleis-, Fahrleitungs- und Signalanlagen (nach SBB Reglement I-50009) - Absteckung inkl. Rückversicherung von Bauwerksachsen u.a. im/entlang des Gleisbereichs SBB - Kontrolle/Überwachung Bauteilen und Bauzuständen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Terradata AG, Alpenstrasse 3,
8152
Glattpark (Opfikon),
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 680'614.40 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.09.2022
Meldungsnummer
1286463
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.12.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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