Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abwasserverband Reuss-Schachen, Kanzleistrasse 8, 5634 Merenschwand
Beschaffungsstelle/Organisator: Abwasserverband Reuss-Schachen, Kanzleistrasse 8, 5634 Merenschwand,
zu Hdn. von
Albert Betschart, Abwasserverband Reuss-Schachen,
5634
Merenschwand,
Schweiz,
Telefon:
079 464 26 60,
E-Mail:
alb.betschart@bluewin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Planung Zusammenschluss ARA Obfelden / ARA Reuss-Schachen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ingenieurleistungen (Bau- und Ausführungsprojekt)
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71323000 - Technische Planungsleistungen für industrielle Verfahren und Produktionsabläufe, | | 71322000 - Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hunziker Betatech AG, Bellariastrasse 7,
8002
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'587'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: - Hunziker Betatech AG hat die bisherige Planung zum Zusammenschluss betreut
- Die Firma weist jahrelange Erfahrung und Fachkenntnisse im Rahmen von Planungs- und Sanierungsarbeiten an den ARA's in Obfelden und Reuss-Schachen aus - Aufgrund Betriebs- und Einleitbewilligungen der jeweiligen Kontrollorgane (AWEL) liegt ein zeitlicher Faktor vor.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.12.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. Die Beschwerdeschrift ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche den erwähnten Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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