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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1310917
19.01.2023|Projekt-ID 250864|Meldungsnummer 1310917|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Combustion and Acoustics for Power & Propulsion Systems,  zu Hdn. von Prof. Dr. Nicolas Noiray, Sonneggstrasse 3,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Engineering und Herstellung HP TORCH Combustor Einheit (Endphase)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Tresch + Kieliger Engineering GmbH, Binzenholz 447,  5704  Egliswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 242'640.65 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c und e BöB
Die Entwicklung und Herstellung hat sich aufgrund der COVID-Pandemie signifikant verzögert. Zusätzlich sind für die Komponenten höhere Preise aufgrund der Preissteigerungen von Unterlieferanten zu bezahlen. Die Endphase muss von der gleichen Firma ausgeführt werden wie die vorangegangenen Phasen. Die Zuschlagsempfängerin verfügt zudem über ein sehr spezifisches Fachwissen was die Konstruktion und Herstellung solcher Testsysteme anbelangt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.01.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.