Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T3,
zu Hdn. von
Blaise Destraz, Rue de la Gare de Triage 5,
1020
Renens VD,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 876 30 19,
E-Mail:
blaise.destraz@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gare de Nyon, AS35, Mise en conformité des accès aux trains.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Generalplanerleistungen für die Phasen SIA 31 bis 53 mit Anwendung der BIM-Methode.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Perret-Gentil, Rey et associés S.A., succursale d'Yverdon, Avenue des Découvertes 12 - CP 1118,
1401
Yverdon-les-Bains,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 6'724'427.27 ohne MWSt. Bemerkung: Nettobetrag des Zuschlags
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten, da es die in den Ausschreibungsunterlagen formulierten Kriterien am besten erfüllte.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.08.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1280269
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.01.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- ohne Angabe
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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