Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
04.02.2023 Publikationsdatum Simap: 04.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: IWB Industrielle Werke Basel, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: IWB Industrielle Werke Basel,
zu Hdn. von
Projekteinkauf, Margarethenstrasse 40,
4002
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
submissionen@iwb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- IWB Industrielle Werke Basel, Projekteinkauf, Margarethenstrasse 40,
4002
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
submissionen@iwb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 17.02.2023
- Bemerkungen: Schriftliche Fragen sind bis am 17.02.2023 im Frageforum auf simap zu stellen. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis spätestens am 09.02.2023 auf simap publiziert. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Die Fragen und Antworten sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.03.2023 Uhrzeit: 09:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 07.03.2023, Uhrzeit:
14:00
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Fernwärme Ingenieurdienstleistung Dornachstrasse
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- WE-2023-005
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 09323000 - Fernwärme, | | 45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gegenstand der Beschaffung sind die Ingenieurleistungen für die Tiefbauarbeiten und Rohrleitungsbau ab SIA-Phase 32 Bauphase bis SIA-Phase 53 Projektabschluss.
Für die Hausanschlüsse sind die Ingenieurleistungen ab SIA-Phase 32 Bauprojekt bis SIA-Phase 53 Projektabschluss zu erbringen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Kanton Basel-Stadt
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.04.2023, Ende: 31.12.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1: Angebotspreis
Gewichtung 40%
ZK 2: Schlüsselperson Projektleiter
Gewichtung 30% ZK 3: Schlüsselperson Bauleiter
Gewichtung 30%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 03.04.2023 und Ende 29.12.2024
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Allgemeine Teilnahmebedingungen:
- Einhaltung der wirtschaftlichen Anforderungen - Akzeptanz des Planervertrags - Vorlage einer Haftpflichtversicherung - Bestätigung Einhaltung des IWB-Lieferantenkodex -Angaben zu Subunternehmen -Bestätigung zu E-Invoicing -Managementsystem Iso 9001 -MwSt Registrierung -Lieferantenportal -Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Die detaillierten Vorgaben der allgemeinen Teilnahmebedingungen finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen.
3.5 Bietergemeinschaft- Bei Bietergemeinschaften handelt es sich um einfache Gesellschaften gemäss Art. 530 OR ff. Wird ein
Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet. Sie müssen jedoch den federführenden Anbieter bestimmen. Alle erforderlichen Nachweise in der Selbstdeklaration und in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorgelegt werden. Anbieter können nur einmal als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als einzelner Anbieter an dieser Ausschreibung teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Der Beizug von Subunternehmen ist grundsätzlich erlaubt. Die Subunternehmen müssen im Angebot offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin gewechselt werden. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Pflichten bleiben die Anbietenden verantwortlich. Der Unternehmer hat vertraglich im Verhältnis zum Subunternehmer sicherzustellen, dass dieser die Anforderungen von Art. 12 Abs. 1-3 IVöB (Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit, Umweltschutz) einhält.
Die Subunternehmen müssen ebenso wie die Anbietenden die im Selbstdeklarationsformular beschriebenen allgemeinen Voraussetzungen für den Erhalt öffentlicher Aufträge erfüllen (vgl. Art. 26 i.V.m. Art. 12 IVöB sowie Art. 7 und Anhang 1 IVöBV). Das Selbstdeklarationsformular für die Subunternehmen muss im Angebot enthalten sein und wird von der Auftraggeberin vor dem Zuschlag geprüft. Die Nachweise gem. Selbstdeklarationsformular müssen nach Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von 10 Arbeitstagen eingereicht werden.
Subunternehmen müssen auch die Eignungskriterien erfüllen, soweit diese einen konkreten Bezug zu den von den Subunternehmen zu erbringenden Teilleistungen aufweisen. In Bezug auf diese Eignungskriterien genügt es zudem, wenn die Subunternehmen statt der Anbietenden selbst die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Im letzteren Fall muss im Kriterium darauf hingewiesen werden, wenn lediglich die Subunternehmen das Kriterium erfüllen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
gemäss Kapitel 3.8
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Eignungskriterium: Der Anbieter weist ein Referenzprojekt über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich nach, welches folgende Anforderungen erfüllt: •Werkleitungsbau Fernwärme im städtischen Bereich (Stadt = mind. 50 000 Einwohner mit Altstadtbereich), welches in den letzten 5 Jahren realisiert wurde. •Honorarsumme > CHF 100 000.00 •IWB wird auch die Bewertungen des Unternehmens in ihrem Lieferantenportal berücksichtigen.
Der Auftraggeber des Referenzobjektes muss eingewilligt haben, IWB auf Nachfrage Auskunft über das Projekt und die Erfahrungen mit der Firma zu erteilen. Die Referenzperson muss während der Prüfungsphase der Bewerbung erreichbar und eine Auskunft in deutscher Sprache möglich sein.
Dieses Dokument ist vollständig ausgefüllt und ausgedruckt im Griff 8 des Angebotes abzulegen, sowie in der entspre-chenden Rubrik im DecisionAdvisor hochzuladen. Wichtig: Bitte darauf achten, dass die angegebene Referenz die Anforderungen abdecken müssen. Die Erfüllung der Eignungsnachweise ist Voraussetzung für die Teilnahme am Submissionsverfahren. Die Eignungs-nachweise werden im DecisionAdvisor insgesamt als «erfüllt» respektive «nicht erfüllt» bewertet. Werden die Nachwei-se nur teilweise und/oder unzureichend erbracht (inkl. Beilagen), führt dies zum Ausschluss vom Submissionsverfah-ren. Ebenfalls werden Angebote von Anbietern nicht weiter berücksichtigt, die vorsätzlich eine Falschangabe machen oder deren Angaben unvollständig oder unklar sind. Ein Anbieter kann auch nachträglich ausgeschlossen werden, so-fern sich Falschangaben erst nachträglich nachweisen lassen resp. bestätigt werden. Referenzauszüge werden nicht akzeptiert.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.7 Offizielles Publikationsorgan- Kantonsblatt Basel-Stadt 10/2023
www.kantonsblatt.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift musseinen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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