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25.01.2023|Projekt-ID 248927|Meldungsnummer 1311693|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 25.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(22127) 606 – LSVA III - Erfassungssystem Strasse (ESTR)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Zukünftig wird die Erhebung der LSVA über unterschiedliche Erfassungsservices, die parallel zueinander die in- und ausländischen Fahrzeuge bedienen, erfasst. Dies sind:
- National Electronic Toll Service (NETS)
- European Electronic Toll Service (EETS)
- National Manual Toll Service (NMTS)
Für die Überwachung der verschiedenen Erfassungsservices wird das Erfassungssystem Strasse (ESTR) eingesetzt. Als zentrale Systemkomponente für die LSVA Erhebung, welche alle Systemteile verbindet, dient das IT-System Camiuns des BAZG.
Das neue Erfassungssystem Strasse (ESTR) wird darüber hinaus auch für die automatisierte Kontrolle anderer Strassengebühren (wie z.B. der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe PSVA) sowie zur Unterstützung der Kontrollaufgaben anderer Schweizer Behörden eingesetzt.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(22127) 606

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung,
72313000 - Datenerfassung,
63000000 - Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste,
63712000 - Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   14.12.2022
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1303741

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt :   EK06 in Anforderungskatalog E-101:

Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• für Totalunternehmerleistungen KBOB (Tiefbau) (Version 2022 (2.0) deutsch)
Für das vorliegende Beschaffungsvorhaben gelten die oben aufgelisteten AGB (E-302 und E-303), sofern deren Bestimmungen im Einzelnen nicht durch die Ausschreibungsdokumente und insbesondere den Vertrag (E 300) abgeändert werden.
Muss es heissen :   Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
• für Totalunternehmerleistungen KBOB (Tiefbau) (Version 2022 (2.0) deutsch)
Für das vorliegende Beschaffungsvorhaben gelten die oben aufgelisteten AGB (E-302 A und B sowie E-303), sofern deren Bestimmungen im Einzelnen nicht durch die Ausschreibungsdokumente und insbesondere den Vertrag (E 300) abgeändert werden.

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt :   EK08 in Anforderungskatalog E-101:

Referenzprojekt
Der Anbieter muss seine Erfahrung mit der erfolgreichen Realisierung von Projekten im Bereich der Verkehrstelematik – und zwar konkret anhand zumindest eines Referenzprojektes betreffend die Kontrolle der Einhebung von Strassengebühren – nachweisen.
Das als Referenzprojekt eingereichte System muss:
• zum Zeitpunkt der Angebotseingabe in produktivem Betrieb sein,
und
• der Anbieter muss den Betrieb des Systems zumindest auf technischer Ebene führen, oder
• er muss zumindest den technischen Support und/oder die WARTUNG dafür leisten,
und
• seine Realisierung oder zumindest seine letzte umfassende Erneuerung (erkennbar an der öffentlichen Ausschreibung der damit verbundenen Lieferungen und Leistungen oder ähnlich vergleichbaren Merkmalen) muss im Jahr 2014 oder danach erfolgt sein.
Das Referenzprojekt muss des Weiteren zumindest folgende Eigenschaften aufweisen, wobei sich der Anbieter bei dessen Realisierung, Erneuerung und/oder Betrieb durchaus fachspezifischer Subunternehmer hat bedienen können (oder auch noch bedient), die unter seiner Gesamtverantwortung tätig (geworden) sind:
...
3) Systemparameter
• Es muss sich um ein zumindest auch auf Bild- und/oder Videoerfassung basierendes System zur Erfassung von Fahrzeugen im freifliessenden Verkehr («multi lane free flow») am Strassennetz eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz zur Kontrolle der Einhebung von Strassenbenützungsgebühren (zumindest von Schwerfahrzeugen) handeln.
...
Nachweis
Die Angaben über das Referenzprojekt erfolgen über das Formblatt E-203, welches als Nachweis der Referenz dem Angebot beizulegen und vom ANBIETER rechtsgültig zu unterzeichnen ist.
Muss es heissen :   Referenzprojekt
Der Anbieter muss seine Erfahrung mit der erfolgreichen Realisierung von Projekten im Bereich der Verkehrstelematik – und zwar konkret anhand eines oder maximal zweier Referenzprojekte(s) betreffend die Kontrolle der Einhebung von Strassengebühren – nachweisen.
Das (die) als Referenzprojekt eingereichte(n) System(e) muss (müssen beide):
• zum Zeitpunkt der Angebotseingabe in produktivem Betrieb sein,
und
• der Anbieter muss den Betrieb des Systems (der Systeme) zumindest auf technischer Ebene führen, oder
• er muss zumindest den technischen Support und/oder die WARTUNG dafür leisten,
und
• seine (deren) Realisierung oder zumindest seine (deren) letzte umfassende Erneuerung (erkennbar an der (den) öffentlichen Ausschreibung(en) der damit verbundenen Lieferungen und Leistungen oder ähnlich vergleichbaren Merkmalen) muss im Jahr 2014 oder danach erfolgt sein.
Das (die beiden) Referenzprojekt(e) muss (müssen) des Weiteren zumindest (kollektiv) folgende Eigenschaften aufweisen, wobei sich der Anbieter bei dessen Realisierung, Erneuerung und/oder Betrieb durchaus fachspezifischer Subunternehmer hat bedienen können (oder auch noch bedient), die unter seiner Gesamtverantwortung tätig (geworden) sind:
...
3) Systemparameter
• Es muss sich um ein zumindest auch auf Bild- und/oder Videoerfassung basierendes System zur Erfassung von Fahrzeugen im freifliessenden Verkehr («multi lane free flow») am Strassennetz eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), des Vereinigten Königreiches England (UK) oder der Schweiz zur Kontrolle der Einhebung von Strassenbenützungsgebühren (zumindest von Schwerfahrzeugen) handeln.
...
Nachweis
Die Angaben über das (die beiden) Referenzprojekt(e) erfolgen über das Formblatt (über zwei getrennte Formblätter) E-203, welche(s) als Nachweis der Referenz(en) dem Angebot beizulegen und vom ANBIETER rechtsgültig zu unterzeichnen ist (sind).

4.4 Sonstige Angaben

Im Zuge der vorliegenden Berichtigung der EK, wurden weitere betroffene Dokumente auf Basis der Fragerunde 1 ebenfalls angepasst. Die Anpassungen sind in den Korrigenda-Versionen oder in der neuen Dokumentenversion selbst ausgewiesen. Für Dokumente, welche im Zuge der Offerteingabe als Beilage miteinzureichen sind, sind die bereinigten Unterlagen (ohne Zusatz «Korrigendum») zu verwenden.
Folgende Dokumente haben Änderungen erfahren oder sind neu:
- E-100 - ESTR Pflichtenheft - 01v01
- E-101 - ESTR Anforderungskatalog - 01v01
- E-300 - ESTR Vertragsentwurf - 01v01
- E-302A - AGB IT-Werkverträge (Ausgabe 2010-Stand 2021)
- E-302B - AGB Beschaffung Standardsoftware (Ausgabe 2010-Stand 2021)
- E-400 - ESTR Spezifikation - 01v01
- E-600 - ESTR Meilensteinplan 01V01
- E-701 - Standortliste - 01v01
- E-702B - Standortdokumentation Strasse - 01V01
Die angepassten Dokumente werden allen Anbietern via simap korrigiert zur Verfügung gestellt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.