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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1311705
31.01.2023|Projekt-ID 241003|Meldungsnummer 1311705|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.01.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA)
Botschaft der Schweiz in Bangladesch, Bay’s Edgewater, 8th Floor, Plot 12, North Avenue,  0  Ghuslan 2, Dhaka,  Bangladesch,  E-Mail:  sohel.ibn.ali@eda.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fonds für ziviles Engagement (CEF) - Anfangsphase und Hauptphase 01 -Dauer: Anfangsphase: 01.03.2023 - 31.08.2023 Main Phase 01.09.2023 – 31.12.2026
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mit diesem Fonds Civic Engagement Fund CEF wollen die DEZA und Sida zivilgesellschaftliche Organisationen (CSO) mit Mitteln und Kapazitäten ausstatten, um ihre Visionen weiterzuentwickeln, die Reichweite zu erhöhen und für eine maximale soziale Wirkung in den Bereichen Menschenrechte, Stärkung der Rolle der Frau, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Regierungsführung im Einklang mit SDG 16 und SDG 5 zusammenzuarbeiten.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  98300000 - Diverse Dienstleistungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: GFA Consulting Group GmbH, Eulenkrugstr. 82,  22359  Hamburg,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'535'400.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Gesamtprojektkosten von CHF 6'035'400.00 beinhalten eine Einführungsphase von CHF 295'660.00 und Kosten für die Phase 1, Dienstleistungskosten von CHF 2'239'740 und treuhänderische Mittel von CHF 3'500'000.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Bewertung aller in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bewertungskriterien (qualitative Kriterien und Preis) wird der Zuschlag an den Anbieter erteilt, dessen Angebot die meisten Nutzenpunkte erhalten hat. Das Angebot des siegreichen Anbieters überzeugte vor allem in Bezug auf: Die GFA hat gezeigt, dass sie über große Erfahrung im Umgang mit ähnlichen Fonds/Programmen in Bangladesch und anderen Ländern verfügt. Sie kennt den Kontext sehr gut und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen. Aus dem Vorschlag geht klar hervor, dass die GFA eine unterstützende Rolle übernehmen wird, was für die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bangladesch sehr wichtig ist. Die GFA verfügt über alle umfassenden und relevanten Qualifikationen für ihre Rolle als FMA. Sie verfügen über ein ausgewogenes Verhältnis von einheimischen Mitarbeitern/Experten und bedarfsgerechter Unterstützung durch internationale Berater. Sie verfügen außerdem über ein starkes nationales und internationales Netzwerk und arbeiten in ähnlichen Fonds in anderen Ländern, was für das gegenseitige Lernen und die Nutzung von Erfahrungen nützlich sein wird. Die Kostenstruktur und das Gesamtbudget sind realistisch, transparent und effizient.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.07.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1274825

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.01.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.4 Sonstige Angaben

Der Auftraggeber behält sich vor, dem erfolgreichen Anbieter dieser Ausschreibung Folgeaufträge zu erteilen, wenn ein Wechsel des Anbieters für Lieferungen, Bauleistungen oder Dienstleistungen zum Ersatz, zur Ergänzung oder zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein würde.

Die deutsche Publikation ist eine Übersetzung. Im Falle von Abweichungen oder Unklarheiten ist die englische Version massgebend.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag nach Anhang 5 Ziffer 1 Buchstabe d BöB. Es besteht kein Rechtsschutz.