Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 27.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Digital Services
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (23014) 806 IT-DL Backend für Business Intelligence Plattform ASTRANA, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 16.02.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.03.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 23.03.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (23014) 806 IT-Dienstleistungen Backend für Business Intelligence Plattform ASTRANA (IT-DL Backend)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23014) 806
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72210000 - Programmierung von Softwarepaketen, | | 72212482 - Entwicklung von Business-Intelligence-Software, | | 72220000 - Systemberatung und technische Beratung, | | 72230000 - Entwicklung von kundenspezifischer Software, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein fachlich versierter, bestens ausgewiesener externer Leistungserbringer im Bereich Business Intelligence Backend gefunden werden.
Dieser Anbieter wird die Neu- und Weiterentwicklung des Backend der ASTRA- BI-Lösung gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.2.5 und 3.2.6 für das ASTRA erbringen.
Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Maximales Beschaffungsvolumen Grundauftrag: max. 17'600 Std.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen (vgl. EK Arbeitsort ASTRA), d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung im Bundesamt für Strassen ASTRA in Ittigen. Zusätzliche Bestimmungen für etwaige Remote-Arbeiten werden in Kap. 3.2.7 Pflichtenheft weiterführend präzisiert.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 84 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Einzelverträge können maximal zwei Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Optionales Beschaffungsvolumen max. 40'304 Std.
Nach Vertragsunterzeichnung.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK01 Preis
Gewichtung 30%
ZK02 Qualifikation Applikations-Entwickler DWH S3
Gewichtung 10% ZK03 Qualifikation ICT-Architekt DWH S3
Gewichtung 10% ZK04 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson Applikations-Entwickler DWH S3
Gewichtung 20% ZK05 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Applikations-Entwickler DWH S2
Gewichtung 10% ZK06 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselperson ICT-Architekt DWH S3
Gewichtung 10% ZK07 Weiterbildung HERMES
Gewichtung 5% ZK08 Erfahrung in agilen Methoden
Gewichtung 5% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 3a und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: 108 Monate ab Unterzeichnung des Rahmenvertrags.
Dies entspricht der Laufzeit des Rahmenvertrags gemäss Ziff. 2.8 hiervor zuzüglich 2 Jahre, für welche Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus abgeschlossen werden können.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung, die im EK 12 im Anhang 1 (Anforderungskatalog) definiert ist, ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung des Anbieters im Bereich Business Intelligence (BI) mit WhereScape Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Datenbank-Entwicklung und Support mit folgender Technologie: - WhereScape 3D und RED Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Referenzen müssen die Technologie «WhereScape 3D und RED» abdecken - Das Ende des Projekts/ Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen - Der Entwicklungsaufwand muss über alle Referenzen zusammengezählt mindestens 1’000 Stunden betragen. - Die Applikation befindet sich im produktiven Einsatz. Nachweis Schriftlicher Nachweis von 3 Referenzen (Anhang 2 des Pflichtenhefts).
EK03 Erfahrung des Anbieters im Bereich Business Intelligence (BI) mit Technologien im Zusammenhang mit MS SQL-Server Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Bereich Datenbank-Entwicklung und Support mit folgenden Technologien: - MS SQL (mindestens Generation 2016) inkl. MS Information Services (SSIS) - MS Master Data Services (MDS) Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die nachfolgende Anforderungen erfüllen: - Referenz müssen die Technologie «MS SQL» und «MS Master Data Services (MDS)» abdecken - Referenzen von Subunternehmer inkl. Konzerngesellschaften sind nicht zugelassen - Das Ende des Projekts/ Auftrags darf nicht länger als 2015 zurückliegen. - Der Entwicklungsaufwand muss über alle Referenzen zusammengezählt mindestens 1’000 Stunden betragen. - Die Applikation befindet sich im produktiven Einsatz. Nachweis Schriftlicher Nachweis von 2 Referenzen, (Anhang 2 des Pflichtenhefts).
EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen im Rahmen der Erbringung des Auftrags zuständig ist und seitens Anbieter den vom Auftraggeber benötigten Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dieser ist zusätzlich in vorliegendem Anhang 1 (Anforderungskatalog, S.1) zu benennen.
EK05 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Schlüsselpersonen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter sorgt dafür, dass die neu eingesetzten Schlüsselpersonen das notwendige Know-How mitbringen. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf in Anhang 6a des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK09 Partnerschaft WhereScape Nachweis, dass der Anbieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe anerkannter Partner der Firma «WhereScape Inc.» ist. Nachweis Nachvollziehbare Dokumentation und entsprechendes Zertifikat.
EK10 Personelle Ressourcen (Schlüsselpersonen S3) Der Anbieter bestätigt, dass - die zu erbringenden Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Er übernimmt die Verantwortung aus der Leistungserbringung für alle Rollen bzw. personellen Ressourcen. - Der Anbieter weisst zudem nach, dass er selbst über eigene Angestellte (in unbefristeter, ungekündigter Stellung) verfügt, welche im Umfang von mindestens 80 Stellenprozenten verfügbar sind, um die Leistungen (gem. Kap. 3.2.1, 3.2.5, 3.2.6 des Pflichtenhefts) zu erfüllen. Mindestanforderungen an die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen inkl. Stellvertreter - Applikations-Entwickler DWH S3 im Umfang von insgesamt 50 Stellenprozenten (inkl. Stellvertretung gerechnet) - ICT-Architekt DWH S3 im Umfang von insgesamt 30 Stellenprozenten (inkl. Stellvertretung gerechnet) Nachweis: Schriftliche Bestätigung (für den Nachweis ist das Blatt Personelle Ressourcen Anhang 3c zu verwenden).
EK11 Arbeitsort ASTRA Der Anbieter bestätigt, dass er den Raum Bern (Bürostandort ASTRA) als Arbeitsort akzeptiert. Bei Bedarf und auf Wunsch des Auftraggebers, Arbeiten im Rahmen des Auftrags an denen vom ASTRA bereitgestellten Arbeitsplätzen erbringt sowie auf Anforderungen durch den Auftraggeber an Sitzungen im ASTRA resp. im Raum Bern teilnimmt. In Bezug auf ortsunabhängige Arbeit akzeptiert der Anbieter die Bestimmungen gem. Kap. 3.2.7 und Kap. 9.2.2 Pflichtenheft («23014_WTO_IT-DL Backend_Pflichtenheft_V 1.0») Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK12 Charakteristische Leistungen sind von der Anbieterin selbst zu erbringen Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: Leitung und Koordination der Neu- und Weiterentwicklung Backend, Führen des Entwicklungsteams, Ansprechperson der Bedarfsstelle. Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Deklaration in der Rubrik «Subunternehmer» (Zugewiesene Rolle) im Anhang 1 (Anforderungskatalog).
EK13 Akzeptanz der Geheimhaltungsverpflichtung für Vertragserfüllung Der Anbieter ist bereit, die Geheimhaltungsverpflichtung in Anhang 6b des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis a) Schriftliche Bestätigung und b) Rechtsgültige Unterzeichnung der ausgefüllten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang Nr. 6b).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 27.01.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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