Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Biomolekulare NMR Plattform, Hönggerbergring 64,
8093
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- NMR-Kryoprobe und automatischer Probenwechsler
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ein "CP2.1 TCI H&F-C/N-D-05 Z XT" heliumgekühlter Dreikanal Kryo-Probenkopf (TCI) für 5 mm Proben für 900 MHz zur Detektion von 1H oder 19F, 13C, 15N, und 2H Kernen, mit abgeschirmten Z-Feldgradienten (Z) und erweitertem Temperaturbereich (XT), im Paket mit einem automatischen Probenwechsler und einem Raumtemperatur Probenkopf für 750 MHz.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bruker Switzerland AG,
8117
Fällanden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 547'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21, Abs. 2, Lit c, e und f BöB
Das Flaggschiff-Instrument der biologischen NMR an der ETH Zürich, ein 900 MHz Spektrometer soll mit einem neuen Sensor ausgerüstet werden. Die Firma Bruker wird mit dem Bau eines solchen Sensors beauftragt, weil sie weltweit der einzige Anbieter von hochempfindlichen Kryosensoren der neusten Generation für solch hohe Felder ist.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.02.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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