Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Gebäudeversicherung Kanton Zürich,
zu Hdn. von
Thomas Rogg, Thurgauerstrasse 56,
8050
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
thomas.rogg@gvz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Thurgauerstrasse 56 <<Projekt AGORA>>
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
BKP 285 Innere Oberflächenbehandlungen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 285 - Innere Oberflächenbehandlungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Klaus Baumberger AG, Rickenstrasse 20,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 174'378.30 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot -
Anlässlich des durchgeführten offenen Vergabeverfahrens im Staatsvertragsbereich ist kein gültiges, die Eignung erfüllendes Angebot für «Innere Oberflächenbehandlungen» (BKP 285) im Zusammenhang mit der Sanierung des Objekts Thurgauerstrasse 56, 8050 Zürich, eingegangen, so dass gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. a SVO der Auftrag für «Innere Oberflächenbehandlungen» (BKP 285) freihändig zu vergeben ist.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.09.2022
Meldungsnummer
1283625
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.01.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich ebenfalls beizulegen.
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