Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie, Projekte und Engineering,
zu Hdn. von
Paul Nguyen, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
paul_si_ngac.nguyen@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamterneuerung FU Rupperswil:Los 1 Rückbau 2023
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
- Rückbau Kühlgebäude, Stauwehr (Steinerkanal) inkl. Umgebungsarbeit
- Rückbau Kühlkanal inkl. Umgebungsarbeiten - Rückbau Freiluftschaltanlage 132kV, Sektor D - Rückbau Gebäudeteil Ost - Bau Abspannportal West (2 Joche) inkl. Fundamente - Bau 24 Einzelfundamenten (Isolatoren/ Ableiter) inkl. Leerrohranlage - Bauprovisorium von 12 Stück Einzelfundamente und Leerrohranlage - Bau von 3 Mast Fundamenten (M63, M64, M01) - Schadstoffsanierung der Rückbauten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gebr. Huber AG, Industriestrasse 132,
5012
Wöschnau,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'189'453.80 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «ZK1: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.09.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1285639
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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