Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
stefanie.pulfer@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Quartier Feld, Schützen-, Etzel-, Rütli-, Zentral- und Tödistrasse, Ingenieur für Projektierung und Realisierung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Quartier Feld weisen die Kanalisationsleitungen erhebliche bauliche und hydraulische Mängel auf. Zudem hat eine hydraulische Überprüfung ergeben, dass das Kanalsystem optimiert werden kann. Neben dem Kanalersatz sind auch umfangreiche Werkleitungserneuerungen von Stadtwerk Gas Wasser und Stadtwerk Elektrizität zu realisieren. Die Strassen im Quartier Feld befinden sich mehrheitlich in schlechtem Zustand. Die Strasseninstandstellung richtet sich nach den durch die Werkleitungsarbeiten verursachten Schäden.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: HOLINGER AG, Im Hölderli 26,
8405
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 612'449.55 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.09.2022
Meldungsnummer
1287469
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.01.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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