Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
GR
31.01.2023 Publikationsdatum Simap: 31.01.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Natur und Umwelt, Abteilung Technischer und betrieblicher Umweltschutz, Kanton Graubünden
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Natur und Umwelt,
zu Hdn. von
Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10,
7001
Chur,
Schweiz,
Telefon:
+41 81 257 29 46,
E-Mail:
info@anu.gr.ch,
URL
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/ekud/anu/Seiten/home.aspx
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neobiotamanagement im Kanton Graubünden
für die Jahre 2023 bis 2027
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mandat Neobiotamanagement im Kanton Graubünden
für die Jahre 2023 bis 2027
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90710000 - Umweltmanagement, | | 90700000 - Dienstleistungen im Umweltschutz, | | 90720000 - Umweltschutz |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: gregeco gmbh, Caschnés 5,
7013
Domat/Ems,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 193'321.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das eingereichte Angebot erfüllt die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die in der Auftragsanalyse gemachten Ausführungen zeigen, dass die Anbieterin die ihr bevorstehenden Aufgaben verstanden hat. Das Angebot enthält ebenfalls eine plausible, den Erwartungen des ANU entsprechende Stunden- und Kostenschätzung.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.10.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch (mit Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen)
Meldungsnummer
1294277
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.01.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen Verfügungen der Auftraggeber ist mindestens ab dem für das Einladungsverfahren massgebenden Auftragswert die Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz zulässig.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Das Verfügungs- und das Beschwerdeverfahren richten sich nach den Bestimmungen der kantonalen Gesetze über die Verwaltungsrechtspflege, soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt
Beschwerden müssen schriftlich und begründet innert 20 Tagen seit Eröffnung der Verfügung eingereicht werden.
|