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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1312917
02.02.2023|Projekt-ID 251442|Meldungsnummer 1312917|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Amt für Städtebau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  052 267 54 62,  E-Mail:  staedtebau@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kindergarten Schützenwiese, Modulbauprovisorium, BKP 214 Montagebau in Holz
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Auf dem Areal des abgebrannten Kindergartens muss ein Provisorium aus Holzmodulen erstellt werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45422100 - Holzarbeiten,
45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 214 - Montagebau in Holz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Baltensperger AG Holzbau, Albert-Einstein-Strasse 17,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'070'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Auftrag wurde aufgrund von § 10, Abs.1 lit d SVO freihändig der Zuschlagsempfängerin erteilt, da auf Grund eines unvorhergesehenen Ereignisses (Kindergarten durch Brand zerstört) die Beschaffung so dringlich wird, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.02.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.