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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1312969
21.03.2023|Projekt-ID 245846|Meldungsnummer 1312969|Abbruch      Berichtigung

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 21.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 50 03,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(22010) 307 Infrastruktur Pre-Ingest und Access
Los-Nr 2
Kurze Beschreibung: On-Premise-Speicherlösung für Pre-Ingest

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der Anbieter für Los 1 stellt der Bedarfsstelle die Betriebsumgebungen für Pre-Ingest und Access in Form einer Dienstleistung bereit und betreibt sie. Die Betriebsumgebungen umfassen zwei virtuelle Umgebungen, einen Kubernetes-Cluster, File- und Objectstorage sowie die Netzanbindung.

Der Anbieter für Los 2 stellt der Bedarfsstelle einen File-Storage in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle zur Verfügung, den diese käuflich erwirbt. Zudem betreibt und erweitert er diesen nach Vorgaben der Bedarfsstelle.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(22010) 307

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30234000 - Speichermedien,
48823000 - Dateiverwalter,
72317000 - Datenspeicherung

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   19.10.2022
im Publikationsorgan :   www.simap.ch
Meldungsnummer 1291943

3. Begründung

Die Vergabestelle sieht sich gezwungen, einen Abbruch nach Art. 43 Abs. 1 Bst. b BöB vorzunehmen, da keines der drei Angebote die zwingenden Anforderungen erfüllt. Somit kann im Rahmen dieses Verfahrens kein Zuschlag erteilt werden. Die Vergabestelle wird für Los 2 eine neue beschaffungsrechtliche Grundlage schaffen.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.