Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Winterthur,
zu Hdn. von
Florian Weinig, Brauerstrasse 15,
8401
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
052 266 21 21,
Fax:
052 266 45 17,
E-Mail:
florian.weinig@ksw.ch,
URL
www.ksw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Submission Dormakaba Türzylinder / Leser
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der vorliegenden Ausschreibung ermittelt das KSW einen zuverlässigen Partner für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Installation von elektronischen Türbeschlagslesern & Digitalzylinder sowie mechanischen Zylindern und der Lieferung der zugehörigen Hardware.
Mit dem Zuschlagempfänger wird ein Rahmenvertrag auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Als Option ist eine zweimalige Verlängerung der Verträge um je ein Jahr vorgesehen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44521110 - Türschlösser, | | 44521120 - Elektronisches Sicherheitsschloss |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SecuSuisse AG, Kapfstrasse 44,
8608
Bubikon,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 381'322.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vorteilhaftestes Angebot gemäss der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.11.2022
Meldungsnummer
1295411
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.01.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbieter gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht
werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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