Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
22.04.2023 Publikationsdatum Simap: 22.04.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Basel Facility Services, Gebäudedienst, Hebelstrasse 32,
4031
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
serge.kilchenmann@usb.ch,
URL
www.usb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wasserspender
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42968100 - Getränkeautomaten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BWT AQUA AG, Hauptstrasse 192,
4147
Aesch,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 440'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die aktuellen Getränkeautomaten der BWT AQUA AG sind im ganzen Campus und in den Aussenliegenschaften installiert. Neben den hygienischen Vorteilen (Einzigartigkeit) bietet BWT als einzige Firma eine effektive UV-Technologie (Bakterien und Viren werden abgetötet) in einer Doppelhelix an (beim Leitungswasser-Eingang und beim -Ausgang des Trinkwassers wird diese Technologie angewendet) an. Durch diesen Prozess wird die Sicherheit für Patienten/Besucher und Mitarbeiter im Sinne eines Schutzes vor einer Keimübertragung (beim Wasserbezug) sichergestellt. Desweitern bietet BWT als einziges Unternehmen auf dem Markt eine antibakterielle Oberfläche (BioCode) an. Diese enthält Silberionen und hemmt/reduziert so das Bakterienwachstum wirkungsvoll.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.04.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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