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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1314169
06.02.2023|Projekt-ID 248503|Meldungsnummer 1314169|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Neuenhof, Abteilung Bau und Planung, Zürcherstrasse 107, 5432 Neuenhof
Beschaffungsstelle/Organisator: KSL Ingenieure AG,  zu Hdn. von B. Dervishaj, Täfernstrasse 26,  5405  Baden-Dättwil,  Schweiz,  Telefon:  +41 56 296 26 26,  E-Mail:  ksl@ksl-ing.ch,  URL www.ksl-ing.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Werkleitungen Zürcherstrasse, Neuenhof
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Strassen- und Werkleitungssanierung
- Strassenbau ac. 2'150m2
- Gehweg: ca. 310m2
- Wasserleitung: ca. 260m
- EW-Rohrblock: ca. 345m

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: MWST-Gruppe, Walo Bertschinger Central AG, Hardstrasse 6,  5600  Lenzburg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Es ist das vorteilhafteste Angebot gemäss den Zuschlagkriterien in der Submission.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.12.2022
Meldungsnummer 1301959

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.02.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Falls Sie mit dieser Verfügung oder diesem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dem Gemeinderat Neuenhof, 5432 Neuenhof, schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung oder der Entscheid vollständig aufgehoben und der Gemeinderat entscheidet erstinstanzlich von Grund auf selbst.
2.Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Es wird empfohlen, einen Antrag und eine Be-gründung darin aufzuführen.
3.Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Gemeinderat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
4.Erfolgt innert 10 Tagen keine schriftliche Mitteilung, wird der Entscheid rechtskräftig.