Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Neuenhof, Abteilung Bau und Planung, Zürcherstrasse 107, 5432 Neuenhof
Beschaffungsstelle/Organisator: KSL Ingenieure AG,
zu Hdn. von
B. Dervishaj, Täfernstrasse 26,
5405
Baden-Dättwil,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 296 26 26,
E-Mail:
ksl@ksl-ing.ch,
URL
www.ksl-ing.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Werkleitungen Zürcherstrasse, Neuenhof
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Strassen- und Werkleitungssanierung
- Strassenbau ac. 2'150m2 - Gehweg: ca. 310m2 - Wasserleitung: ca. 260m - EW-Rohrblock: ca. 345m
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: MWST-Gruppe, Walo Bertschinger Central AG, Hardstrasse 6,
5600
Lenzburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es ist das vorteilhafteste Angebot gemäss den Zuschlagkriterien in der Submission.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.12.2022
Meldungsnummer
1301959
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Falls Sie mit dieser Verfügung oder diesem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dem Gemeinderat Neuenhof, 5432 Neuenhof, schriftlich mitteilen. Damit wird die Verfügung oder der Entscheid vollständig aufgehoben und der Gemeinderat entscheidet erstinstanzlich von Grund auf selbst.
2.Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Es wird empfohlen, einen Antrag und eine Be-gründung darin aufzuführen. 3.Vorbehältlich besonderer Bestimmungen ist das Verfahren vor dem Gemeinderat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht. 4.Erfolgt innert 10 Tagen keine schriftliche Mitteilung, wird der Entscheid rechtskräftig.
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