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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1314493
03.02.2023|Projekt-ID 246083|Meldungsnummer 1314493|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Bau
Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)52 267 54 72,  E-Mail:  christoph.gafner@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Stadthausstrasse, Bahnhofplatz bis General-Guisan-Strasse, Strasseninstandhaltung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Stadthausstrasse ist gezeichnet von diversen Werkleitungsbauten und Werterhaltungsmassnahmen. Der Belag ist stark verformt und Spurrinnen stellen ein Sicherheitsproblem dar. In einer ersten Phase werden fünf Bushaltekanten hindernisfrei angepasst. In einer zweiten Phase erfolgt voraussichtlich unter einer Vollsperrung und Wochenendarbeiten ein Teilersatz von ca. 4'500 m2 Asphaltbeläge.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Cellere Bau AG, Fröschenweidstrasse 10,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 996'908.75 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.10.2022
Meldungsnummer 1292843

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.01.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.