Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
09.02.2023 Publikationsdatum Simap: 09.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Alex Brunner, Bruderholz,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Zentrale Produktion Gastronomie/ BKP244 Lüftungsanlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Planung, Lieferung und Einbau von Lüftungsanlagen für unsere Grossküche für die Zentralproduktion aller Speisen für das Kantonsspital Baselland am Standort Bruderholz
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45331210 - Installation von Lüftungsanlagen, | | 45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, | | 45331200 - Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 244 - Lufttechnische Anlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: E. Kalt AG, Klima- und Energietechnik, Belchenstrasse 6,
4054
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'121'498.50 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.10.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1293727
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführerin oder der sie vertretende Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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