Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilier
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilier, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Chamblon/VD, Erweiterung und Umbau Waffenplatz, Submissionspaket Nr. 6
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Kaserne von Chamblon besteht aus mehreren Gebäuden, die 1979 auf dem Hügel Mont-de-Chamblon errichtet wurden. Sie befindet sich in einem Naturschutzgebiet mit einer Natur- und Wirtschaftszertifizierung (Naturpark) sowie in einem Wassereinzugsgebiet des Typs S3. Das Projekt wird die bestehenden Gebäude der Verpflegung (CS), des Kommandos (IG) und der Krankenstation (CI) betreffen. Auf dem Gelände werden ein Übungsspital (HE) und ein Retablierungsplatz (PR) errichtet sowie der Parkplatz erweitert.
-
Los-Nr
2
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 358 - Kücheneinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ginox SA, Rue des Châtaigniers 13,
1816
Chailly-Montreux,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 636'223.20 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.08.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1282941
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.01.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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