Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Projektmanagement Inland, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b21023-6) Bau eines neuen Bundesasylzentrums (BAZ) in Grand-Saconnex, Genf / BKP 283
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Bauherr strebt die Errichtung eines neuen Bundesasylzentrums in der Gemeinde Grand-Saconnex an, in unmittelbarer Nähe des Flughafens, in rund 20 Minuten ab dem Stadtzentrum Genf und dem Bahnhof Cornavin mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Bauherr legt ausserdem grössten Wert auf die Umsetzung der «Strategie nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates namentlich im sozialen, wirtschaftlichen und Umweltbereich.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45421146 - Einbau von abgehängten Decken |
Baukostenplannummer (BKP): | 283 - Deckenbekleidungen,
| | 2831 - Deckenbekleidungen aus Metall,
| | 2833 - Deckenbekleidungen aus Mineralfasern,
| | 2834 - Deckenbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Entegra SA, rue de Lyon 110,
1203
Genève,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 216'388.81 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firma Entegra SA hat das vorteilhafteste Angebot gemäss den definierten Zuschlagskriterien eingereicht, insbesondere in Bezug auf das Kriterium Preis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.09.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1219617
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.12.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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