Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 09.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Energie,
zu Hdn. von
Benjamin Steiger, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 45 40,
E-Mail:
energieberatung@ag.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Kanton
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beratung und erbringen von Öffentlichkeitsarbeit für die 18 Gemeinden der Region Südost (+/- REPLA Oberes Freiamt) im Rahmen der energieberatungAARGAU - eine Dienstleistung des Kantons Aargau
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Beratung und erbringen von Öffentlichkeitsarbeit für die 28 Gemeinden der Region Ost (+/- REPLA Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Unteres Bünztal) im Rahmen der energieberatungAARGAU - eine Dienstleistung des Kantons Aargau.
Sie beraten die Gemeinden bei Energiefragen wie zum Beispiel bei gemeindeeigenen Liegenschaften, Bau- und Nutzungsordnung oder Zonenplänen. Weiter betreiben sie Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Region und sind Ansprechpartner für Veranstaltungen zum Thema rund um Bauen und Energie. Ziel ist es, die Gemeinden energetisch vorwärts zu bringen. Dazu stehen den Gemeindeberatenden verschiedene Beratungsdienstleistungen zur Verfügung, die den Gemeinden weitestgehend kostenlos angeboten werden können.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71241000 - Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
03.02.2023
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags
Anstatt
:
Beratung und erbringen von Öffentlichkeitsarbeit für die 28 Gemeinden der Region Ost (+/- REPLA Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Unteres Bünztal) im Rahmen der energieberatungAARGAU - eine Dienstleistung des Kantons Aargau. Sie beraten die Gemeinden bei Energiefragen wie zum Beispiel bei gemeindeeigenen Liegenschaften, Bau- und Nutzungsordnung oder Zonenplänen. Weiter betreiben sie Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Region und sind Ansprechpartner für Veranstaltungen zum Thema rund um Bauen und Energie. Ziel ist es, die Gemeinden energetisch vorwärts zu bringen. Dazu stehen den Gemeindeberatenden verschiedene Beratungsdienstleistungen zur Verfügung, die den Gemeinden weitestgehend kostenlos angeboten werden können.
Muss es heissen
:
Beratung und erbringen von Öffentlichkeitsarbeit für die 18 Gemeinden der Region Südost (+/- REPLA Oberes Freiamt) im Rahmen der energieberatungAARGAU - eine Dienstleistung des Kantons Aargau. Sie beraten die Gemeinden bei Energiefragen wie zum Beispiel bei gemeindeeigenen Liegenschaften, Bau- und Nutzungsordnung oder Zonenplänen. Weiter betreiben sie Öffentlichkeitsarbeit in ihrer Region und sind Ansprechpartner für Veranstaltungen zum Thema rund um Bauen und Energie. Ziel ist es, die Gemeinden energetisch vorwärts zu bringen. Dazu stehen den Gemeindeberatenden verschiedene Beratungsdienstleistungen zur Verfügung, die den Gemeinden weitestgehend kostenlos angeboten werden können.
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
Anstatt
:
Region Ost (+/- REPLA Mutschellen-Reusstal-Kelleramt und Unteres Bünztal)
Muss es heissen
:
Region Südost (+/- REPLA Oberes Freiamt)
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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