Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich D-BSSE Basel Laboratory for Systems and Synthetic Immunology,
zu Hdn. von
Ulrike Haessler, Mattenstrasse 26,
4058
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Biosensor mit Live Cell Imaging Instrument inkl. Verbrauchsmaterial
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: OMNI Life Science GmbH, Laufenstrasse 90,
4053
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 281'600.80 ohne MWSt. Bemerkung: Preis für System inkl. Verbrauchsmaterial
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: gem. Art. 21, Abs. 2, Bst. c BöB
Der Biosensor ermöglicht im gleichen Gerät die Impendanzmessung in Echtzeit und gleichzeitig die Visualisierung der Zellen mittels Mikroskop. Bis anhin mussten diese zwei Schritte in zwei separaten Geräten vorgenommen werden, was viel aufwändiger ist und mehr Zeit benötigt sowie zusätzliche Zellen benötigt (was erneut zu mehr Aufwand sowohl zeitlich wie auch finanziell führt). Durch die Möglichkeit beide Schritte in einem Gerät ohne Wechsel der Proben vorzunehmen, wird Zeit gespart und die Ergebnisse sind besser vergleichbar was in unserer Forschung erhebliche Vorteile bringt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.02.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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