Abbruch- Publikationsdatum Simap: 13.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Uitikon
Beschaffungsstelle/Organisator: swrplus AG,
zu Hdn. von
Murat Ok, Schöneggstrasse 30,
8953
Dietikon,
Schweiz,
E-Mail:
murat.ok@swrplus.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- RW Kanal Langacker, Abschnitt Langacker- bis Lättenstrasse
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen den Neubau der Regenabwasserkanalisation und die Anpassung der Antennenanlage im Abschnitt Langacker- bis Lättenstrasse, sowie den Ersatz der Schmutzabwasserkanalisation, Ersatz der Wasserleitung und Sanierung der Strasse, inkl. Erneuerung der Beleuchtung im Teilabschnitt Altenweg / Langackerstrasse. Gleichzeitig mit den öffentlichen Bauwerken erstellt die Gemeinde z.Hd. der privaten Grundeigentümer eine neue Schmutzabwasserkanalisation im Gebiet Gut / Gnellen. Die EKZ sieht schliesslich noch Anpassungen bei der Niederspannungsanlage vor. Die hierfür benötigten Tiefbauarbeiten sind Teil dieser Ausschreibung, werden jedoch durch die EKZ separat vergeben.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 01.20-1005
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
23.11.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1300243
3. Begründung- d) die eingereichten Angebote keine wirtschaftliche Beschaffung erlauben oder den Kostenrahmen deutlich überschreiten, Der von der Gemeinde budgetierte Kostenrahmen wird deutlich überschritten.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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