Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1316457
21.03.2023|Projekt-ID 252399|Meldungsnummer 1316457|Vorankündigung

Vorankündigung

Publikationsdatum Simap: 21.03.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Einkauf Infrastruktur,  zu Hdn. von Marco Scheidegger, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz

1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes

40 Tage nach Publikation der Ausschreibung , Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die genauen Fristen und Formvorschriften werden mit der Publikation der Ausschreibungsunterlagen zum gegebenen Zeitpunkt bekannt gegeben.
Die Verfahrenssprache der geplanten Ausschreibung ist Deutsch. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zu publizieren. Mit dieser Vorankündigung will sie am Markt abklären, ob ein Bedarf an Ausschreibungsunterlagen in der Amtssprache Französisch besteht (Art. 21 Abs. 2 VöB). Potenzielle Anbieter, die an französischen Ausschreibungsunterlagen interessiert sind, haben die Möglichkeit, bis 10 Tage nach der Vorankündigung ihr Interesse an der geplanten öffentlichen Ausschreibung zu bekunden und den Bedarf an französischen Ausschreibungsunterlagen per E-Mail bei: marco.scheidegger@sbb.ch anzumelden.

Der Termin zur Meldung des Bedarfes an französischen Unterlagen ist verbindlich.

Eine Änderung der hier vorangekündigten Inhalte und der Termine bleibt vorbehalten. Massgeblich ist allein die spätere Ausschreibung, die am 30.04.2023 erfolgt (Änderung vorbehalten). Diese Vorankündigung dient nicht zur Verkürzung der Angebotsfrist.

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.6 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Betriebstelekommunikationsanlage (BTA)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  64210000 - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung,
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung,
72300000 - Datendienste,
48800000 - Informationssysteme und Server,
48500000 - Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket,
51000000 - Installation (außer Software)

2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung umfasst die Bereitstellung einer Betriebstelekommunikationsanlage (BTA) für die Bahnkommunikation. Die BTA wird hauptsächlich von Bahndisponenten in den 4 Betriebszentralen (BZ) der SBB genutzt, um mit den Mitarbeitenden in den Zügen sowie des Rangierpersonals und der Einsatzdienste zu kommunizieren.

Die Bediengeräte der BTA werden hauptsächlich für die Kommunikation in folgenden Fällen eingesetzt:

•Störungen auf der Zugstrecke
•Verspätungen (Abfahrt/Ankunft) im Bahnhof
•Veränderungen des Abfahrts-/Ankunftsgleises im Bahnhof
•Einsätze von Ersatzzügen oder –kompositionen

Die BTA für das Bahnumfeld hat spezifische Anforderungen, die sich nicht mit einer regulären Callcenter-Lösung abbilden lassen. Die Nutzer der BTA müssen die von ihnen entgegengenommenen Anrufe unmittelbar bearbeiten. Es gibt – wie es oft in einem Callcenter geschieht – kein klassisches Warteschlagensystem. Die Betriebsprozesse sind rollenbasiert und auf die Bahnbetriebssysteme abgestimmt. Die Nutzer der Betriebstelefonie melden sich an ihren Bediengeräten mit funktionalen Rollen an. Die Rufnummern der Rollen entsprechen dem funktionalen Nummernplan von GSM-R gemäss EIRENE (European Integrated Railway Radio Enhanced Network). Das Konzept der rollenbasierten Ruflenkung (Rollenmanagement) sorgt dafür, dass stets die zuständige BKA-Betriebsstelle Anrufe empfängt und tätigt.

Die aktuelle BTA, die seit 2006 im Einsatz ist, wurde laufend an die SBB-spezifischen Anforderungen und Betriebsprozesse angepasst. Sie ist technisch veraltet respektive am Ende ihrer Lebensdauer, weshalb eine Nachfolgelösung ab 2026 in Betrieb gehen muss und mindestens bis 2035 laufen soll. Die Nachfolgelösung ist als reine Softwarelösung auf redundanten Application Servern auf der bei der SBB neu aufgebauten IMS-Plattform (IP-Multimedia Subsystem für IP-basierte Kommunikationsbasis) zu integrieren.

Für die Betriebszentralen und weiteren Einheiten der SBB müssen rund 700 Arbeitsplätze ausgerüstet werden.

Der Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung umfasst Hardware und Software-Komponenten und Dienstleistungen gemäss untenstehender Auflistung:

Hardware & Software
•Tischgeräte (Bediengeräte) inkl. Peripherie-Komponenten
•Redundante Serverinfrastruktur
•Application Server auf bereitgestellter IMS-Plattform
•Testanlage und Livesystem

Dienstleistungen
•Gesamtprojektleitung
•Durchführung und Verantwortung der Migration
•Durchführung von Schulungen
•Bereitstellung von Wartung & Support
•Weiterentwicklung sicherstellen

Der Ausschreibungstitel lautet «Betriebstelekommunikationsanlage (BTA)».

2.5 Ort der Dienstleistungserbringung

ganze Schweiz

2.6 Aufteilung in Lose?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Beginn 21.03.2023 und Ende 03.04.2023
Bemerkungen: Dieser Ausführungstermin betrifft diese Vorankündigung.

Bemerkung über die bevorstehende Ausschreibung: Die Realisierungsphase der gesuchten Nachfolgelösung beginnt Anfang 2024 und die Inbetriebnahme erfolgt per Mitte 2026 (Änderung vorbehalten).

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Ohne Angaben

3.3 Zahlungsbedingungen

Ohne Angaben

3.4 Einzubeziehende Kosten

Ohne Angaben

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 01
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung.

EK 02
Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

EK 03
Hinreichendes Qualitätsmanagement.

EK 04
Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems.

EK 05
Hinreichende Sprachkenntnisse in der Sprache Deutsch für Verträge, technische Verhandlungen, Bestellabwicklung, sowie für technische Begleitungen (Beratung und Support).

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
EK 01
Der Anbieter muss über nachweisbare Erfahrungen (mindestens 5 Jahre) bei der Bereitstellung einer Betriebstelekommunikationsanlage zur operativen Lenkung des Zugverkehrs sowie zur Unterstützung der Steuerung von betrieblichen Abläufen in Bahnhöfen und Stationen innerhalb des gesamten Bahnnetzes verfügen.

Dazu muss der Anbieter mindestens eine Referenz für seine bereits eingeführte(n) Lösung(en) im Bereich der Betriebskommunikation im Zugverkehr belegen. Pro Referenz muss die Anzahl Bediengeräte mindestens 50 betragen und die Anlage muss GSM-R Funktionen unterstützen.

Für jede Referenz muss der Anbieter alle untenstehenden Punkte angeben:

•Name/Bezeichnung des Produkts
•Name des Kunden
•Datum der Lösungseinführung beim Kunden
•Zeitdauer, während der die Lösung beim Kunden im Einsatz ist respektive war
•Anzahl Nutzer beim Kunden, die mit der Lösung des Anbieters bedient werden, respektive wurden
•Anzahl Bediengeräte
•Wie die Lösung GSM-R Funktionen unterstützt respektive unterstützt hat
•Kern-Technologie, auf der die Lösung basiert respektive basierte
•Kontaktperson beim Kunden (Name, Firma, Funktion, Telefon)
•Warum die Referenz ein gutes Beispiel ist im Hinblick auf die angestrebte Mitarbeit im Projekt Betriebstelekommunikationsanlage (BTA)

Referenzen von Subunternehmern sind zugelassen, sofern der Subunternehmer die Leistungen auch im vorliegenden Projekt der SBB erbringt.

EK 02
Der Anbieter bestätigt, dass das durchschnittliche, jährliche Auftragsvolumen (ohne die in dieser Ausschreibung definierten Optionen) 25% seines durchschnittlichen Gesamtumsatzes / Jahr der letzten 3 Jahre nicht übersteigt.

EK 03
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (ISO 9001 oder vergleichbar).

EK 04
Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar (z. B. Unternehmenspolitik oder Umweltpolitik; Beweise wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden; Bericht eines internen Umweltaudits; oder Check/ Überprüfungen usw.).

•Wenn der Anbieter das ISO 14001 Zertifikat hat, dann muss eine Kopie des Zertifikats beigelegt werden.
•Wenn der Anbieter kein ISO 14001 Zertifikat haben, dann muss er die Norm respektive Methodik oder Systematik, welche die Firma verwendet – und analog der ISO 14001 Norm fordert, dass Unternehmen Umweltaspekte ermitteln, bewerten, kommunizieren und dokumentieren – beschreibt.

EK 05
Der Anbieter bestätigt mittels Nachweise (Steckbriefe und Zertifikate) und/oder Konzepte, dass die Kommunikation mit allen bei der SBB eingesetzten Personen mit Kundenkontakt in deutscher Sprache möglich ist.

•Der Anbieter bestätigt mittels Nachweise (Steckbriefe und Zertifikate), dass er mit allen bei der SBB eingesetzten Personen mit Kundenkontakt in deutscher Sprache kommunizieren kann.
•Wenn keine Nachweise vorhanden sind, dann muss der Anbieter beschreiben, wie er während der Dauer der Zusammenarbeit mit der SBB die Kommunikation mit allen bei der SBB eingesetzten Personen mit Kundenkontakt in deutscher Sprache gewährleisten wird.

3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen

unter www.simap.ch
Vorankündigungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.03.2023  bis  03.04.2023
Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Vorankündigungsunterlagen: Dieser Ausführungstermin betrifft diese Vorankündigung.

3.11 Durchführung eines Dialogs

Nein