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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1316521
14.02.2023|Projekt-ID 252412|Meldungsnummer 1316521|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 14.02.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submissionen KSA,  zu Hdn. von Bruno Stoll, Tellstrasse 25,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  bruno.stoll@ksa.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Submissionen KSA,  zu Hdn. von Nuria Lehner, Tellstrasse 25,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  nuria.lehner@ksa.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

24.02.2023
Bemerkungen: Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen auf der Website www.simap.ch unter dem Register
"Anbieter" schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort "Benutzerhinweise" finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im
Forum Fragen stellen können. Die Fragen und Antworten werden im Forum SIMAP ab 03.03.2023 allen Anbieterinnen (ohne
Nennung des Fragestellers) zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 28.03.2023 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend, die Verantwortung für die
termingerechte Einreichung der Unterlagen liegt bei den Anbietenden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

29.03.2023, Uhrzeit:  08:30

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

KSA Haus 97 Mittelspannungsanlage

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2311 - Hoch- und Mittelspannungsanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

MSA und Trafostation für Areal-Notstromanlage Kantonsspital Aarau.

2.7 Ort der Ausführung

Kantonsspital Aarau in Aarau im Aargau

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Allfällige Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers bleiben vorbehalten.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: siehe Ausschreibungsunterlagen.

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 23.10.2023 und Ende 22.12.2023

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

24 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.