Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur Anlagenmanagement,
zu Hdn. von
Andreas Huber, Bahnhofsstrasse 23,
6362
Stansstad,
Schweiz,
E-Mail:
andreas.huber@zentralbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hauptinspektion Tunnel
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Für die Hauptinspektion Tunnel 2023, Linie 474, Tunnel Cheisten (Kaisten) / Kirchet sucht die Zentralbahn im offenen Verfahren einen Spezialisten für die Hauptinspektion von Tunnels. Die Hauptinspektion zweier Tunnels im Jahr 2024 auf der Linie 470 (Luzernertunnel und Tunnel Haltiwald) ist als Option in der vorliegenden Ausschreibung integriert. Die Hauptinspektion umfasst insbesondere:
• systematische Kontrolle gesamtes Bauwerk • quantitative Überprüfung mittels Scanning (nur für optionale Tunnel) • qualitative Überprüfung mittels Abklopfens • systematische Zustandsdokumentation auf Basis Zedas • tabellarische Mängelliste mit Massnahmenvorschlag • Inspektionsbericht mit Historisierung zum Vorgängerbericht und Vergleich mit Vorgängerabweichung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71319000 - Gutachterische Tätigkeit |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BG Ingénieurs Conseils SA, Lindenstrasse 16,
6341
Baar,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 182'075.00
bis 380'888.00
ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.10.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1291265
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.02.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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