Wettbewerb- Publikationsdatum Simap: 22.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Marietta Weibel, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.03.2023
- Bemerkungen: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 22.03.2023 (1. Stufe)
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 12.04.2023
Spezifische Fristen und Formvorschriften
:
| Die Bewerbungen sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Bewerbungen sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Basisstufe Schlossmatt Bern - Präqualifikation" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
1.5 Typ des Wettbewerbs- Studienauftrag
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Art der Wettbewerbsleistung-
Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes- Erweiterung Kindergartenstandort Schlossmatt, Einstufige Gesamtleistungsstudie im selektiven Verfahren
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt,
| | 292 - Bauingenieur,
| | 293 - Elektroingenieur,
| | 294 - HLK-Ingenieur,
| | 295 - Sanitäringenieur,
| | 496 - Landschaftsarchitekt |
2.5 Projektbeschrieb- Das bestehende Angebot auf dem Schlossmattareal im Berner Holligen-Quartier soll von zwei Kindergartenklassen auf vier Basisstufenklassen ausgebaut werden. Die Lösungsvorschläge sollen innovative Überlegungen zu den Themen Suffizienz- und zu Low-Tech beinhalten. Das «Out-of-the-box»-Denken ist explizit gewünscht. Die vergleichsweise kleine und überschaubare Bauaufgabe wird als Pilot genutzt, um neue Wege bezüglich der Nachhaltigkeit bei Auswahlverfahren auszuprobieren.
Das Verfahren richtet sich an Gesamtleistungsteams mit Kompetenzen in den Bereichen Architektur, Landschaftsarchitektur, Konstruktion und Haustechnik. Im Rahmen der Präqualifikation werden fünf Teams ausgewählt. Anschliessend werden für die Zwischenbesprechung Nachhaltigkeitskonzepte eingefordert und beurteilt. Erst für die Schlussabgabe geht es darum, das gewählte Konzept zu vertiefen. Das Einfordern der konkreten konstruktiven Umsetzung mit einem Werkpreisangebot wird bewusst gewählt, um die Nachhaltigkeit der Vorschläge umfassend beurteilen zu können.
2.6 Realisierungsort- Bern
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Realisierungstermin- Bemerkungen: 2024 bis 2026
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden. - Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
Zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bestehen keine Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist.
Eine obligatorische Begehung ist im Rahmen der Gesamtleistungsstudie vorgesehen.
3.5 Projektgemeinschaften- Projektgemeinschaften sind zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen bei
der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach Ziffer 3.2 des Programms für die Präqualifikation, die generellen Teilnahmebedingungen und Eignungsnachweise nach Ziffer 4.4 und 4.5 des Programms.
- Portrait Gesamtleistungsteam: 25% - Referenzen Totalunternehmung: 25% - Referenzen Architektur, Landschaftsarchitektur: 25% - Referenzen Fachplanung (Tragwerk, Haustechnik, Bauphysik, Energie): 25%
Die Jury nimmt die Auswahl der Teams an der Gesamtleistungsstudie vor. Bewerbende, welche die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Unter den verbliebenen Anbietenden wählt die Jury fünf Teams mit den höchsten Punktzahlen aus.
Pro Blatt wird eine Punktzahl vergeben. Die maximale zu erreichende Punktzahl pro Blatt beträgt 5. Benotet wird mit Punkten zwischen 0 und 5. Halbe Punktzahlen sind zulässig. Dabei bedeuten:
0 nicht beurteilbar 1 nicht erfüllt 2 teilweise erfüllt 3 erfüllt 4 gut erfüllt 5 sehr gut erfüllt
Nach erfolgter Beurteilung werden die ausgewählten Teams aufgefordert, die Zusage für die Teilnahme an der Gesamtleistungsstudie verbindlich zu bestätigen. Bei allfälligen Absagen rutschen die Teams mit den nächsthöheren Punktzahlen nach. Verfügt wird nach Bereinigung des Teilnehmerfelds.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.
Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV: - Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration - Detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer - Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge - Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag) - Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG - Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR
Falls eine Firma keine Angestellten beschäftigt, erübrigen sich folgende Nachweise: - Bestätigung der Pensionskasse - Bestätigung der SUVA - Bestätigung GAV
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9 Entscheidkriterien-
aufgrund der nachstehenden Kriterien
- Gesellschaft; Städtebau, Architektur, Aussenraum, Funktionalität, Gebrauchswert, Hindernisfreiheit, Behaglichkeit der Innen- und Aussenräume, Identifikation und Aneignung, Konzepte Suffizienz und Low Tech / Wirtschaft: Kompaktheit, Flächeneffizienz, Flexibilität (räumlich und konstruktiv), Lebenszykluskosten / Umwelt: Umgang mit vorhandenen Ressourcen, Energie- und CO2-Bilanz Erstellung und Betrieb, Gewinnung erneuerbarer Energie, Kreislauffähigkeit und Materialökologie, Biodiversität und Beitrag zur Stadtökologie. Die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung:
Gewichtung 75%
Werkpreis; Festpreisangebot für Gebäude und Aussenraum gemäss Raumprogramm:
Gewichtung 25%
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.14 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.15 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 22.02.2023
bis
12.04.2023 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen
:
Nach Ablauf dieser Frist werden die Wettbewerbsunterlagen nicht mehr abgegeben. Der fristgerechte Bezug der Wettbewerbsunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren.
4. Andere Informationen4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten- Sachjury:
Renate Rolli, Immobilien Stadt Bern Jörg Moor, Schulamt Stadt Bern Tobias Würsch, Stadtgrün Bern Barbara Sintzel, FHNW, Leiterin Institut Nachhaltigkeit und Energie am Bau
Ersatz Sachjury: Andreas Wyss, Immobilien Stadt Bern
Fachjury: Thomas Pfluger (Vorsitz), Dipl. Arch ETH SIA Stadtbaumeister, Hochbau Stadt Bern Ivo Thalmann, Dipl. Arch BSA FH 0815 architekten, Biel Fribourg Hannes Zweifel, Dipl. Arch BSA SIA Holzhausen Zweifel, Bern Zürich Jürg Graser, Dipl. Arch BSA ETH SIA Graser Troxler Architekten Zürich Carolin Riede, Dipl. Ing. BSLA SIA Landschaftsarchitektur GMBH, Dietikon Ersatz Fachjury: Heike Lorenz, Dipl. Ing. Arch. Hochbau Stadt Bern, Verfahrensleitung Heinrich Sauter, Dipl. Arch ETH SIA Hochbau Stadt Bern Wettbewerbsbegleitung: Lorenz Frauchiger, werkgruppe agw Architekten
Expertinnen und Experten (ohne Stimmrecht): Flavio Lohri, Quartierkommission Stadtteil 3, QM3 Jürg Scheidegger, Funktionale Ausschreibung, exact AG ,Bern Daniel Hutmacher, Haustechnik, GTI Engineering AG, Bern
n.n. Brandschutz: Michael Karli, Statik, WAM Planer und Ingenieure Bern Bruno Hari, Ökologische Nachhaltigkeit, Energie Hoch 3 Bern Markus Däppen, Procap, Bern Marietta Weibel, Fachstelle Beschaffungswesen, Stadt Bern Evelyn Kiefer, Schulleitung Steigerhubel/Schlossmatt Pascal Meinen, Amt für Umweltschutz, Stadt Bern Alice Bögli, Stadtplanungsamt Bern Andreas Brönnimann, Hochbau Stadt Bern, Fachstelle Bauökonomie Mirjam Minder, Hochbau Stadt Bern, Fachstelle Nachhaltigkeit Marcel Uetz, Bauinspektorat Bern Claude Racine, Stadtgrün Bern Adrian Castrischer, Verkehrsplanung Stadt Bern
Die Jury behält sich vor, weitere Expertinnen und Experten beizuziehen.
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?- Ja
Bemerkung: Empfehlung zur Weiterbearbeitung an die Auftraggeberin / Bauherrschaft.
4.3 Gesamtpreissumme- Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt. Für termingerecht eingereichte, vollständige, von der Jury zur Beurteilung zugelassene Projektvorschläge wird eine feste Entschädigung von CHF 30'000 pro Team (exkl. MwSt.) ausgerichtet.
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?- Ja
Betrag: 30'000.00
4.5 Anonymität- Die Gesamtleistungsstudie wird nicht anonym durchgeführt.
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge- Der Auftraggeber beabsichtigt, vorbehältlich der Kreditgenehmigung, das Gesamtleistungsteam des zur Ausführung empfohlenen Projekts mit der Projektierung und Realisierung in Form eines KBOB TU- Vertrags zu beauftragen.
4.8 Besondere Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss.
Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019).
4.9 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- w2h Architekten Bern, extra Landschaftsarchitekten Bern, dad Architekten Bern, Geotest AG Bern
4.10 Sonstige Angaben- Zustelldomizil:
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
4.11 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.12 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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