Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I,
zu Hdn. von
Peter Bohren, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch,
URL
www.be.ch/tba
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umgestaltung Oberlandstrasse Spiez
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umgestaltung Ortsdurchfahrt Spiez: Betonmehrzweckstreifen, Einbindung Seitenstrassen (Knoten), Werkleitungsbau, neue Randabschlüsse / Verschiebung Strassenkörper, kl. Stützbauwerke, zwei Haltekanten (16 cm), eine Haltekante (22 cm), Erstellung Sickerverbundsteinfläche, Baumgruben
Totalersatz Strassenkörper Fläche: 7'700 m2, Sickerverbundsteine Fläche: 400 m2, Neubau Randsteine Länge: 1'600 m, Baumgruben An-zahl: 18
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Frutiger AG, Simmentalstrasse 43A,
3700
Spiez,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'499'998.45 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.7 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.11.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1298225
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.02.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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