Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.02.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kanton Bern, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch,
URL
http://www.be.ch/tba
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung Reidenbachbrücke
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Baumeisterarbeiten; Abbruch Belag: 390 t, Aushubarbeiten: 295 m³, Grossbohrpfähle: 72 m, Schalung: 180 m², Bewehrung: 13 t, Beton: 74 m³, Belag: 470 t, Gussasphalt: 14 t
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Banholzer Bau AG, Thunstrasse 24,
3770
Zweisimmen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 575'537.40 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.65 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.12.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1304669
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.02.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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